Papamonat – Freistellung für Väter aus Anlass der Geburt des Kindes

Regelungen zu einem Papamonat fanden sich bislang nur im Dienstrecht des Bundes und einiger Bundesländer sowie in bestimmten Kollektivverträgen. Ab 1. September 2019 besteht nunmehr für alle unselbständig erwerbstätigen Väter in der Privatwirtschaft ein gesetzlicher Rechtsanspruch auf Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Entgelts aus Anlass der Geburt ihres Kindes. Diese Regelung, die als arbeitsrechtlicher Anspruch im Väter-Karenzgesetz und Landarbeitsgesetz verankert ist, gilt auch für Väter im öffentlichen Dienst des Bundes.

Weitere Informationen zu Papamonat – Freistellung für Väter aus Anlass der Geburt des Kindes (→ oesterreich.gv.at) finden sich auf oesterreich.gv.at.

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft