Elternkarenz und Elternteilzeit

Aktuelle Informationen über Elternkarenz und Elternteilzeit, Meldung, Kündigungs- und Entlassungsschutz, Beschäftigung während Karenz, Wiedereinstieg etc.

Information für Einsteiger

Mütter und Väter, die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer sind, haben Anspruch auf Karenz (= Freistellung von der Arbeitsleistung gegen Entfall des Arbeitsentgelts) bis zum Ablauf des 2. Lebensjahres des Kindes, wenn sie mit dem Kind im gemeinsamen Haushalt leben und beide Elternteile Karenz in Anspruch nehmen. Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von Karenz durch beide Elternteile ist grundsätzlich nicht zulässig. Die Mindestdauer der Karenz beträgt zwei Monate.

Nimmt nur ein Elternteil Karenz in Anspruch, kann – abgesehen von Ausnahmen – diese nur bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes genommen werden.

Achtung

Der Anspruch auf Karenz muss sich hinsichtlich der Dauer nicht mit dem Anspruch auf Kinderbetreuungsgeld decken.

Ausführliche Informationen zum Thema "Kinderbetreuungsgeld ( oesterreich.gv.at)" finden sich auf oesterreich.gv.at.

Zudem haben Mütter/Väter die Möglichkeit einer Reduzierung der Arbeitszeit ("Elternteilzeit"). Diese ist unabhängig davon möglich, ob zuvor Karenz in Anspruch genommen wurde. Es ist jedoch nicht zulässig, dass gleichzeitig ein Elternteil Elternkarenz und der andere Elternteil Elternteilzeit für dasselbe Kind nimmt.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 1. November 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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