Förderung von Ausbildungsverbünden und Zusatzausbildungen
Betriebe, die ihren Lehrlingen fachbezogene oder fachübergreifende Zusatzausbildungen ermöglichen und damit ihr Qualifikationsniveau erhöhen, können dafür eine Förderung beantragen.
Lehrberechtigte können diese Förderung beantragen, wenn die Lehrlinge an folgenden Ausbildungen teilgenommen haben:
- Vorgeschriebene Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen eines Ausbildungsverbundes
- Freiwillige Ausbildungsmaßnahmen im Rahmen eines Ausbildungsverbundes (zur Steigerung der Ausbildungsqualität)
- Berufsbezogene Zusatzausbildungen, die über das Berufsbild hinausgehen
- Vorbereitungskurse auf Lehrabschlussprüfungen
- Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung (aliquoter Ersatz des Lehrlingseinkommens)
Voraussetzung:
- Übernahme der gesamten Ausbildungskosten durch den Betrieb
- Bestehen eines aufrechten Lehrverhältnisses
- Vorlage einer Teilnahmebestätigung bzw. einer Zahlungsbestätigung
- Vorlage einer inhaltlichen Beschreibung der Ausbildungsmaßnahme, wenn sie nicht ohnehin von der Lehrlingsstelle anerkannt ist
- Anrechnung der Ausbildungsmaßnahme auf die Arbeitszeit
Die Förderungshöhe beträgt bei Ausbildungsmaßnahmen 75 Prozent der Kurskosten.
Ausbildungsverbundmaßnahmen und Zusatzausbildungen werden bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrberechtigten, gedeckelt mit 20.000 Euro pro Lehrbetrieb und Kalenderjahr (die Deckelung erhöht sich ab 40 Lehrlingen im Lehrbetrieb) gefördert.
Vorbereitungskurse für die Lehrabschlussprüfung werden mit maximal 500 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einem Lehrberechtigten, gedeckelt mit 5.000 Euro pro Lehrbetrieb und Kalenderjahr, gefördert.
Vorbereitungskurse auf die Berufsreifeprüfung werden in der Höhe des Bruttolehrlingseinkommens gefördert.
Weiterführende Links
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft