Basisförderung und Förderung der Lehre für Erwachsene
Basisförderung
Lehrbetriebe können für jeden Lehrling eine Basisförderung pro Lehrjahr in Anspruch nehmen. Das bisher bestehende System der Förderung der Lehrlingsausbildung (mit einer fixen Lehrlingsausbildungsprämie von 1.000 Euro pro Jahr) wurde durch ein gestaffeltes Fördermodell ersetzt. Davon betroffen sind alle Lehrverhältnisse, die nach dem 28. Juni 2008 eingegangen wurden.
Die Höhe der Förderung richtet sich einerseits nach der Höhe des für den jeweiligen Lehrberuf kollektivvertraglich festgelegten Lehrlingseinkommens, andererseits nach der bisherigen Dauer des Lehrverhältnisses. Folgende Abstufungen sind dabei vorgesehen:
- Im ersten Lehrjahr: drei Lehrlingseinkommen
- Im zweiten Lehrjahr: zwei Lehrlingseinkommen
- Im dritten und vierten Lehrjahr: jeweils ein Lehrlingseinkommen (bei dreieinhalbjährigen Lehrausbildungen beträgt die Förderung im letzten Halbjahr ein halbes Lehrlingseinkommen)
Der Förderantrag ist bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer zu stellen.
Gefördert wird jedes Lehrverhältnis, das über das ganze jeweilige Lehrjahr aufrecht war oder regulär geendet hat. Die Beihilfe wird nach Ablauf des jeweiligen Lehrjahres ausbezahlt.
Förderung der Lehre für Erwachsene
Die Ausbildung eines Lehrlings über ein Lehrjahr, der zu Beginn des Lehrvertrages 18 Jahre oder älter war, wird
- für das erste Lehrjahr in der Höhe von drei kollektivvertraglichen Hilfskräfteentgelten,
- für das zweite Lehrjahr in der Höhe von zwei kollektivvertraglichen Hilfskräfteentgelten und
- für das dritte bzw. vierte Lehrjahr in der Höhe von je einem kollektivvertraglichen Hilfskräfteentgelt
gefördert. Ist kein Kollektivvertrag anwendbar, gilt eine allfällige Satzung bzw. das tatsächlich bezahlte Lehrlingseinkommen bis zu einem Referenzwert. Eine allfällige Überzahlung bis maximal 20 Prozent kann ebenfalls gefördert werden.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft