Förderung von Maßnahmen für Lehrlinge mit Lernschwierigkeiten

Folgende Maßnahmen können gefördert werden:

  • Wiederholung einer Berufsschulklasse, damit die Berufsschule erfolgreich abgeschlossen werden kann (aliquoter Ersatz des Lehrlingseinkommens)
  • Vorbereitungskurse auf Nachprüfungen in der Berufsschule
  • Nachhilfekurse auf Pflichtschulniveau (in den Fächern Deutsch, Mathematik sowie in einer lebenden Fremdsprache oder Muttersprache bei Lehrlingen mit Migrationshintergrund)

Die Förderhöhe entspricht bei der Wiederholung der Berufsschulklasse dem Bruttolehrlingseinkommen während der Zeit des zusätzlichen Berufsschulunterrichtes.
Vorbereitungs- und Nachhilfekurse werden mit 100 Prozent der Kurskosten bis zu einer Gesamthöhe von 3.000 Euro pro Lehrling über die gesamte Ausbildungsperiode bei einer/einem Lehrberechtigten gefördert.

Voraussetzungen für die Förderung:

  • Bei Wiederholen einer Berufsschulklasse
    • Wiederholung einer negativ abgeschlossenen Klasse
    • Wiederholung erfolgt innerhalb der für den jeweiligen Lehrberuf vorgesehenen Lehrzeit, allenfalls ein Jahr danach
    • Bezahlte Freistellung des Lehrlings und Übernahme aller Kosten durch den Ausbildungsbetrieb
  • Beim Besuch von Vorbereitungs- bzw. Nachhilfekursen
    • Ausbildungskosten werden vom Betrieb getragen
    • Ausbildung findet in der Lehrzeit statt, allenfalls ein Jahr danach
    • Vorlage einer Teilnahmebestätigung
    • Vorlage einer Zahlungsbestätigung
    • Vorlage einer inhaltlichen Beschreibung des Kurses

Bei Entsendung durch den ausbildenden Betrieb ist die Kursmaßnahme auf die Arbeitszeit anzurechnen.

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Letzte Aktualisierung: 3. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft