Lehrstellenförderung des Arbeitsmarktservice (AMS)
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Unternehmen, die Lehrlinge aus einer der nachstehenden Lehrlingsgruppen ausbilden, haben die Möglichkeit, vom Arbeitsmarktservice (AMS) einen pauschalen Zuschuss zu den Ausbildungskosten zu beantragen.
Folgende Lehrlingsgruppen können mit dieser Maßnahme gefördert werden:
- Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil
- Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
- Teilnehmerinnen/Teilnehmer an einer integrativen Berufsausbildung
- Beschäftigungslose Erwachsene (über 19 Jahre alt) ohne berufliche Qualifikation, die durch eine Lehrausbildung auf einen Arbeitsplatz vermittelt werden könnten
Achtung
Vor Bewilligung der Förderung ( bzw. vor Aufnahme des Ausbildungsverhältnisses) ist ein beratendes Gespräch zwischen dem ausbildenden Unternehmen und dem Arbeitsmarktservice vorgeschrieben.
Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der integrativen Lehrausbildung ausbezahlt. Die Höhe der Beihilfe beträgt bei
- Mädchen, benachteiligten Jugendlichen und Teilnehmerinnen oder Teilnehmern an der integrativen Berufsausbildung:
- Bis zu 400 Euro für Betriebe bzw.
- Bis zu 453 Euro für Ausbildungseinrichtungen
- über 19-Jährigen:
- Bis zu 755 Euro für Betriebe bzw. Ausbildungseinrichtungen
Betroffene Unternehmen
Betroffen sind Unternehmen, die Lehrlinge aus einer der oben genannten Lehrlingsgruppen ausbilden.
Zuständige Stelle
Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice (→ AMS)
Rechtsgrundlagen
Berufsausbildungsgesetz (BAG)
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft