Lehrstellenförderung des Arbeitsmarktservice (AMS)

Allgemeine Informationen

Unternehmen, die Lehrlinge aus einer der nachstehenden Lehrlingsgruppen ausbilden, haben die Möglichkeit, vom Arbeitsmarktservice (AMS) einen pauschalen Zuschuss zu den Ausbildungskosten zu beantragen.

Folgende Lehrlingsgruppen können mit dieser Maßnahme gefördert werden:

  • Mädchen in Berufen mit geringem Frauenanteil
  • Jugendliche, die am Arbeitsmarkt benachteiligt sind
  • Teilnehmerinnen/Teilnehmer an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder einer Teilqualifikation
  • Personen, die zu Beginn des Lehrverhältnisses das 18. Lebensjahr vollendet haben und deren Beschäftigungsproblem aufgrund von Qualifikationsmängeln durch eine Lehrausbildung gelöst werden kann oder
  • Schulabbrecherinnen/Schulabbrecher

Achtung

Vor Bewilligung der Förderung (bzw. vor Aufnahme des Ausbildungsverhältnisses) ist ein beratendes Gespräch zwischen dem ausbildenden Unternehmen und dem Arbeitsmarktservice vorgeschrieben.

Die Förderung wird als monatlicher Zuschuss zu den Kosten der Lehrausbildung bzw. der integrativen Lehrausbildung ausbezahlt. Die Höhe der Beihilfe beträgt bei

  • Mädchen, benachteiligten Jugendlichen und Teilnehmerinnen oder Teilnehmern an einer Lehrausbildung mit verlängerter Lehrzeit oder einer Teilqualifikation:
    • Bis zu 400 Euro für Betriebe bzw.
    • Bis zu 453 Euro für Ausbildungseinrichtungen
  • über 18-Jährigen:
    • Bis zu 900 Euro für Betriebe bzw. Ausbildungseinrichtungen

Betroffene Unternehmen

Betroffen sind Unternehmen, die Lehrlinge aus einer der oben genannten Lehrlingsgruppen ausbilden.

Zuständige Stelle

Die regionale Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice ( AMS)

Rechtsgrundlagen

Berufsausbildungsgesetz (BAG)

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 6. Juni 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft