Prämien für Lehrabschlussprüfungen

Ausbildende Betriebe können eine Sonderprämie ("Erfolgsbonus") erhalten, wenn die von ihnen ausgebildeten Lehrlinge die Lehrabschlussprüfung beim ersten Antreten mit ausgezeichnetem oder gutem Erfolg ablegen.

Die Förderhöhe beträgt bei ausgezeichnetem Erfolg 250 Euro, bei gutem Erfolg 200 Euro pro Lehrling. Folgende Voraussetzungen sind für die Förderungen notwendig:

  • Der Lehrling hat zumindest die letzten zwölf Monate vor Beendigung der Lehrzeit beim beantragenden Betrieb verbracht
  • Die Prüfung findet im ursprünglich erlernten Lehrberuf statt
  • Die Lehrabschlussprüfung findet spätestens zwölf Monate nach Ende der Lehrzeit statt

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Letzte Aktualisierung: 3. April 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft