Weiterbildung der Ausbilder
Betriebe, die ihren Ausbilderinnen/ihren Ausbildern Weiterbildungen für ihre ausbildungsbezogenen Aufgaben ermöglichen, können dafür eine Förderung beantragen.
Die Förderhöhe beträgt 75 Prozent der Kurskosten, maximal aber 2.000 Euro pro Ausbilderin/Ausbilder pro Kalenderjahr.
Die Förderung der Ausbildung wird von den Lehrlingsstellen bewilligt, wenn
- die beantragende Person über eine Ausbilderqualifikation (Ausbilderprüfung oder Ausbilderkurs) verfügt und
- die Weiterbildungsmaßnahme einen Bezug zur Ausbilderqualifikation (Persönlichkeitsbildung, Ausbildungsrecht, Pädagogik/Psychologie, Suchtprävention, Umgang mit Migrantinnen/Migranten etc.) aufweist
Achtung
Beruflich-fachliche Weiterbildungen werden nicht gefördert.
Voraussetzung:
- Übernahme der gesamten Ausbildungskosten durch den Betrieb
- Vorlage einer Teilnahmebestätigung
- Vorlage einer Zahlungsbestätigung
- Vorlage einer inhaltlichen Beschreibung der Ausbildungsmaßnahme, wenn sie nicht ohnehin von der Förderungsstelle anerkannt ist
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft