Weiterbildung der Ausbilder

Betriebe, die ihren Ausbilderinnen/ihren Ausbildern Weiterbildungen für ihre ausbildungsbezogenen Aufgaben ermöglichen, können dafür eine Förderung beantragen.

Die Förderhöhe beträgt 75 Prozent der Kurskosten, maximal aber 2.000 Euro pro Ausbilderin/Ausbilder pro Kalenderjahr.

Die Förderung der Ausbildung wird von den Lehrlingsstellen bewilligt, wenn

  • die beantragende Person über eine Ausbilderqualifikation (Ausbilderprüfung oder Ausbilderkurs) verfügt und
  • die Weiterbildungsmaßnahme einen Bezug zur Ausbilderqualifikation (Persönlichkeitsbildung, Ausbildungsrecht, Pädagogik/Psychologie, Suchtprävention, Umgang mit Migrantinnen/Migranten etc.) aufweist

Achtung

Beruflich-fachliche Weiterbildungen werden nicht gefördert.

Voraussetzung:

  • Übernahme der gesamten Ausbildungskosten durch den Betrieb
  • Vorlage einer Teilnahmebestätigung
  • Vorlage einer Zahlungsbestätigung
  • Vorlage einer inhaltlichen Beschreibung der Ausbildungsmaßnahme, wenn sie nicht ohnehin von der Förderungsstelle anerkannt ist

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Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft