Internationale Wettbewerbe und Auslandspraktika

Auslandspraktikum

Lehrebetriebe, die einem oder mehreren Lehrlingen einen Auslandsaufenthalt ermöglichen (Betriebspraktikum und ergänzender Sprachaufenthalt), können dafür eine Förderung in Höhe des Bruttolehrlingseinkommens für den Zeitraum, in dem der Lehrling im Ausland (und daher nicht im Betrieb anwesend) ist, bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer beantragen.

Als zentrale Plattform für die Organisation der Auslandspraktika für Lehrlinge steht der Verein für internationalen Fachkräfteaustausch (IFA) zur Verfügung.

Internationale Wettbewerbe

Wenn ein Lehrling bzw. eine Person nach Absolvierung der Lehre an einem internationalen Berufswettbewerb (World- oder Euro Skills) teilnimmt, kann der Lehrbetrieb dafür eine Förderung in Höhe des Bruttolehrlingseinkommens bzw. Bruttolohnes/-gehalts für die freigestellt Zeit bei der Lehrlingsstelle der Wirtschaftskammer beantragen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft