Interessenvertretung
Aktuelle Informationen über Arbeitnehmervertretung, Arbeitgebervertretung etc.
Information für Einsteiger
In Österreich werden die Interessen von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern vertreten durch
- die Arbeiterkammer (gesetzliche Pflichtmitgliedschaft)
- den Österreichischen Gewerkschaftsbund (freiwillige Mitgliedschaft)
- den Betriebsrat (innerbetrieblich)
Auf der Seite von Unternehmen und Berufsgruppen übernehmen die Interessenvertretung
- die Wirtschaftskammern und weitere Kammern (gesetzliche Pflichtmitgliedschaft), sowie
- Verbände und Vereinigungen, z.B. Industriellenvereinigung (freiwillige Mitgliedschaft)
Die österreichische Sozialpartnerschaft ist eine freiwillige Zusammenarbeit der wichtigsten Organisationen der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber und Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer untereinander und mit der Bundesregierung. Sie umfasst vier Verbände auf Bundesebene:
- den Österreichischen Gewerkschaftsbund (→ ÖGB),
- die Bundesarbeitskammer (→ BAK),
- die Wirtschaftskammer Österreich (→ WKO) und
- die Landwirtschaftskammer Österreich (→ LKÖ).
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft