Kollektivverträge
Aktuelle Informationen über Kollektivverträge, Inhalt, Geltungsbereich, Auflagepflicht, Rechtswirkung etc.
Information für Einsteiger
Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmerinnen/der Arbeitnehmer andererseits abgeschlossen werden.
Auf Arbeitgeberseite werden Kollektivverträge meist durch die Wirtschaftskammer, auf Arbeitnehmerseite durch die Gewerkschaft abgeschlossen.
Kollektivverträge regeln in erster Linie die gegenseitigen, aus dem Arbeitsverhältnis entspringenden, Rechte und Pflichten.
Typische Regelungen in Kollektivverträgen betreffen
- das Entgelt,
- die Entgeltfortzahlung bei Dienstverhinderung,
- die Beendigung des Arbeitsverhältnisses,
- die Arbeitszeitregelungen.
Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer können sich auf ihre kollektivvertraglichen Rechte und Ansprüche berufen. Für Unternehmen ist es daher wichtig, die aktuellen Regelungen des Kollektivvertrages zu kennen.
Weiterführende Links
Auf folgenden Websites können Kollektivverträge kostenfrei heruntergeladen werden:
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft