Kollektivverträge

Aktuelle Informationen über Kollektivverträge, Inhalt, Geltungsbereich, Auflagepflicht, Rechtswirkung etc.

Information für Einsteiger

Kollektivverträge sind Vereinbarungen, die zwischen kollektivvertragsfähigen Körperschaften der Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber einerseits und der Arbeitnehmerinnen/der Arbeitnehmer andererseits abgeschlossen werden.

Auf Arbeitgeberseite werden Kollektivverträge meist durch die Wirtschaftskammer, auf Arbeitnehmerseite durch die Gewerkschaft abgeschlossen.

Kollektivverträge regeln in erster Linie die gegenseitigen, aus dem Arbeitsverhältnis entspringenden, Rechte und Pflichten.

Typische Regelungen in Kollektivverträgen betreffen

Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer können sich auf ihre kollektivvertraglichen Rechte und Ansprüche berufen. Für Unternehmen ist es daher wichtig, die aktuellen Regelungen des Kollektivvertrages zu kennen.

Weiterführende Links

Auf folgenden Websites können Kollektivverträge kostenfrei heruntergeladen werden:

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft