An-/Abmeldung
Folgende Anmeldungen erfolgen durch die Lehrberechtigte/den Lehrberechtigten:
- Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern (→ WKO)
Die Lehrvertragsanmeldung muss spätestens bis drei Wochen nach Lehrbeginn erfolgen! - Sozialversicherung
Der Lehrling muss bereits vor Beginn des Lehrverhältnisses angemeldet werden. - Berufsschule
Die Anmeldung zur Berufsschule muss innerhalb von zwei Wochen nach Lehrzeitbeginn erfolgen. - Die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern der Bundesländer stehen den (zukünftigen) Lehrbetrieben als Auskunfts- und Beratungsstelle für alle erforderlichen Schritte zur Verfügung.
Hinweis
Die Vorgehensweise bei der Lehrlingsanmeldung entspricht dem Vorgehen bei der Anmeldung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.
Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft