An-/Abmeldung

Folgende Anmeldungen erfolgen durch die Lehrberechtigte/den Lehrberechtigten:

  • Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern (→ WKO)
    Die Lehrvertragsanmeldung muss spätestens bis drei Wochen nach Lehrbeginn erfolgen!
  • Sozialversicherung
    Der Lehrling muss bereits vor Beginn des Lehrverhältnisses angemeldet werden.
  • Berufsschule
    Die Anmeldung zur Berufsschule muss innerhalb von zwei Wochen nach Lehrzeitbeginn erfolgen.
  • Die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern der Bundesländer stehen den (zukünftigen) Lehrbetrieben als Auskunfts- und Beratungsstelle für alle erforderlichen Schritte zur Verfügung.

Hinweis

Die Vorgehensweise bei der Lehrlingsanmeldung entspricht dem Vorgehen bei der Anmeldung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2022

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft