Mitarbeiter einstellen
Aktuelle Informationen über Mitarbeiter einstellen, Anmeldung, Abmeldung, Dienstvertrag, Dienstzettel, befristete Dienstverhältnisse etc.
Information für Einsteiger
Dienstverträge (auch: Arbeitsverträge) zwischen Dienstgeberinnen/Dienstgebern und Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern sind prinzipiell formfrei. Sie können schriftlich, mündlich oder auch durch "schlüssige Handlung" (Erbringung von Dienstleistungen) abgeschlossen werden.
Bei der Anmeldung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zur Sozialversicherung muss beachtet werden, welche Beschäftigungsform vorliegt. Je nach Beschäftigungsform gibt es verschiedene Verfahrensabläufe zu beachten.
Bürgerinnen/Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten und den EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und benötigen daher keine arbeitsmarktbehördliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme (sie genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit).
Bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiterinnen/ausländischer Mitarbeiter aus Drittstaaten ist zu beachten, dass diese eine unselbstständige Beschäftigung (z.B. Dienstverhältnis, dienstnehmerähnliches Verhältnis, Ausbildungsverhältnis) in Österreich nur unter bestimmten Voraussetzungen ausüben können.
Weiterführende Links
- Your Europe Business (→ EU) (Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten)
- Arbeitsverträge (→ EURES)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft