Mitarbeiter einstellen

Aktuelle Informationen über Mitarbeiter einstellen, Anmeldung, Abmeldung, Dienstvertrag, Dienstzettel, befristete Dienstverhältnisse etc.

Information für Einsteiger

Dienstverträge (auch: Arbeitsverträge) zwischen Dienstgeberinnen/Dienstgebern und Dienstnehmerinnen/Dienstnehmern sind prinzipiell formfrei. Sie können schriftlich, mündlich oder auch durch "schlüssige Handlung" (Erbringung von Dienstleistungen) abgeschlossen werden.

Bei der Anmeldung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern zur Sozialversicherung muss beachtet werden, welche Beschäftigungsform vorliegt. Je nach Beschäftigungsform gibt es verschiedene Verfahrensabläufe zu beachten.

Bürgerinnen/Bürger aus den EU-Mitgliedstaaten und den EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein haben freien Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt und benötigen daher keine arbeitsmarktbehördliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme (sie genießen Arbeitnehmerfreizügigkeit).

Bei der Beschäftigung ausländischer Mitarbeiterinnen/ausländischer Mitarbeiter aus Drittstaaten ist zu beachten, dass diese eine unselbstständige Beschäftigung (z.B. Dienstverhältnis, dienstnehmerähnliches Verhältnis, Ausbildungsverhältnis) in Österreich nur unter bestimmten Voraussetzungen ausüben können.

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Letzte Aktualisierung: 17. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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