Urlaub
Aktuelle Informationen über Urlaub, Anspruch, Ausmaß, Aufzeichnungen, Erkrankung während Urlaub, unbezahlter Urlaub etc.
Information für Einsteiger
Der Urlaub ist die zeitlich begrenzte Freistellung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers von ihrer/seiner Arbeitspflicht und dient der Erholung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers. Dieser wird bezahlt, d.h. die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer hat auch während dieser Zeit Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts (Urlaubsentgelt).
Der Urlaubsanspruch hängt unter anderem auch davon ab, wie lange eine Arbeitnehmerin/ein Arbeitnehmer schon in dem Unternehmen arbeitet. Bei Krankheit oder Unfall in der Zeit des Urlaubs werden die auf Werktage fallenden Krankenstandstage unter bestimmten Voraussetzungen nicht auf den Urlaubsverbrauch angerechnet. Für Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, unbezahlten Urlaub zu vereinbaren.
Der Zeitpunkt des Urlaubsantritts zwischen Arbeitgeberin/Arbeitgeber und Arbeitnehmerin/Arbeitnehmer ist unter Berücksichtigung der betrieblichen Erfordernisse und der Erholungsmöglichkeit der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers zu vereinbaren.
Für Bauarbeiterinnen/Bauarbeiter bestehen Sonderregelungen.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft