Begriffsdefinition "Urlaub"
Der Urlaub
- ist die zeitlich begrenzte Freistellung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers von ihrer/seiner Arbeitspflicht,
- dient der Erholung der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers,
- wird bezahlt, d.h. die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer hat auch während dieser Zeit Anspruch auf Fortzahlung des Entgelts (Urlaubsentgelt).
Die Bestimmungen des Urlaubsgesetzes sind zugunsten der Arbeitnehmerin/des Arbeitnehmers zwingendes Recht. Sie können durch Einzel-, Kollektivvertrag oder Betriebsvereinbarung weder aufgehoben noch beschränkt werden.
Die genauen Bestimmungen können aber sehr wohl für die Arbeitnehmerin/den Arbeitnehmer günstiger gestaltet werden.
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Rechtsgrundlagen
Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft