Urlaubsentgelt

Unter Urlaubsentgelt versteht man jenen Bezug, welchen die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer während des Urlaubs erhalten muss.

Grundsätzlich handelt es sich um jenen Betrag, der der Arbeitnehmerin/dem Arbeitnehmer ausbezahlt worden wäre, wenn sie oder er den Urlaub nicht angetreten hätte. Wie viel im Einzelfall zusteht, richtet sich nach dem geltenden Kollektivvertrag sowie dem Einzelvertrag.

Das Urlaubsentgelt ist bei Antritt des Urlaubs für die ganze Urlaubsdauer im Voraus zu bezahlen, es können aber auch fixe Auszahlungstermine vertraglich vereinbart sein.

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft

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