Aus- und Weiterbildung

Allgemeines

Viele Institutionen haben es sich zum Ziel gesetzt, mit ihrem Ausbildungsprogramm den Anforderungen am Arbeitsmarkt zu entsprechen und durch Angebote für kontinuierliche Weiterbildung die Effizienz von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern im Berufsleben zu stärken.

Hinweis

Die Initiative "→ Arbeit & Alter" der Industriellenvereinigung (→ IV) und der Arbeiterkammer Wien (→ AK) bietet über eine virtuelle Unternehmensberatung Informationen für die lebensaltergerechte Reorganisation von Arbeitsprozessen. Das Ziel ist die Sicherung der Produktivität älter werdender Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter.

Weiterbildung in Österreich

Informationen zu entsprechenden Aus- und Weiterbildungsangeboten der verschiedenen Anbieter bzw. Institutionen finden Sie auf folgenden Seiten:

Weitere Informationen zum Bildungsangebot in Österreich finden sich auf → oesterreich.gv.at zu den Themen Schule, Fachhochschulen und Universität.

Weiterbildung in den Bundesländern

Förderungen

Um diese berufsbezogene Aus- und Weiterbildung auch leistbar zu machen, gibt es Förderungen. Die Fördervoraussetzungen sind bundesweit unterschiedlich.

Informationen zu diesen Förderungen finden sich beispielsweise auf folgenden Seiten:

Absetzbarkeit von Weiterbildungskosten

Weiterbildungskosten sind als Werbungskosten oder als Betriebsausgaben von der Steuer absetzbar. Dabei handelt es sich um Aufwendungen, die durch berufliche Fortbildung entstanden sind, wie zum Beispiel Kurs- und Seminarkosten, Kosten für Lehrbehelfe und auch Fahr- und Nächtigungskosten (hierfür gilt jedoch eine Obergrenze). Können diese Aufwendungen nachgewiesen werden (mittels Vorlage einer Rechnung), so dürfen sie unselbstständig Erwerbstätige als Werbungskosten bzw. Unternehmerinnen/Unternehmer als Betriebsausgaben absetzen.

Ausnahmen von der steuerlichen Absetzbarkeit:

  • Allgemein bildende Maßnahmen (z.B. AHS-Matura)
  • Persönliche Ausbildungen (z.B. Persönlichkeitsentwicklung, Führerschein, Esoterik-Kurs)

Hinweis

Ausführliche Informationen zur Absetzbarkeit von Ausbildungskosten im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung (→ oesterreich.gv.at) bzw. der Einkommensteuererklärung finden Sie im Steuerbuch (→ BMF) sowie auf den Seiten des WIFI Oberösterreich (→ WIFI OÖ). Für weitere Informationen steht Ihnen das Bundesministerium für Finanzen (→ BMF) zur Verfügung.

Tipp

Sämtliche Informationen zur Beantragung von Weiterbildungsgeld (→ AMS) (beantragbar bei Bildungskarenz oder Freistellung gegen Entfall der Bezüge) finden sich auf den Seiten des Arbeitsmarktservice.

Online-Ratgeber und -Rechner

Letzte Aktualisierung: 24. Februar 2023
Für den Inhalt verantwortlich:
  • Bundesministerium für Finanzen
  • Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft