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Dienstvertrag
Mit einem Dienstvertrag wird ein Dienstverhältnis begründet (im Arbeitsrecht gewöhnlich als Arbeitsverhältnis bezeichnet). Ein Dienstverhältnis hat zum Inhalt, dass die Dienstnehmerin/der Dienstnehmer der Dienstgeberin/dem Dienstgeber Arbeitsleistungen schuldet, umgekehrt wird Entgelt geschuldet.
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Letzte Aktualisierung: 12. Mai 2026
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion