Abfall(mit)verbrennungsanlagen – Emissionserklärung

Allgemeine Informationen

Inhaberinnen/Inhaber von Abfall(mit)verbrennungsanlagen sind zur jährlichen Meldung einer Emissionserklärung über das vorangegangene Kalenderjahr verpflichtet. Diese Emissionserklärung besteht aus einer Registrierung bzw. Aktualisierung der Stammdaten, Luftemissionserklärung, einer Abfall-Input-Output-Meldung und – wenn Abwasser aus der Reinigung von Verbrennungsgas anfällt – einer Wasseremissionserklärung.

Achtung

Die Emissionserklärung ist nur erforderlich, wenn die Nennkapazität der gesamten Abfall(mit)verbrennungsanlage zwei Tonnen pro Stunde übersteigt.

Inhaberinnen/Inhaber von Abfall(mit)verbrennungsanlagen sind Abfallsammlerinnen/Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler.

Betroffene Unternehmen

Inhaberinnen/Inhaber von Abfall(mit)verbrennungsanlagen, wenn die Nennkapazität der gesamten Abfall(mit)verbrennungsanlage zwei Tonnen pro Stunde übersteigt.

Voraussetzungen

Siehe "Allgemeine Informationen".

Fristen

Die Emissionserklärung muss jeweils bis zum 30. April des auf den Berichtszeitraum (das ist das vorangegangene Kalenderjahr) folgenden Jahres abgegeben werden.

Achtung

Die Abfall-Input-Output-Meldung hat als Teil der Meldung gemäß Abfallbilanzverordnung zu erfolgen.

Zuständige Stelle

Der Landeshauptmann

Hinweis

Die Einbringung muss elektronisch über das Register  (EDM-Portal) erfolgen.

Verfahrensablauf

Abfallsammlerinnen/Abfallsammler und Abfallbehandlerinnen/Abfallbehandler müssen sich im elektronischen Register der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie auf dem EDM-Portal registrieren. Diese Registrierung ist auch die Voraussetzung für die Abgabe der elektronischen Meldung.

Die Meldung erfolgt elektronisch im Wege des Registers auf dem EDM-Portal. Folgende Reihenfolge muss eingehalten werden:

  • Eintragung oder – sofern die Eintragung bereits erfolgt ist – allfällige Aktualisierung der Stammdaten im Register
  • Abfall-Input-Output-Meldung für alle Abfall(mit)verbrennungsanlagen der Meldepflichtigen/des Meldepflichtigen
  • Luftemissionserklärung
  • Gegebenenfalls: Wasseremissionserklärung

Erforderliche Unterlagen

  • Luftemissionserklärung
  • Wasseremissionserklärung
  • Abfall-Input-Output-Meldung

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Es steht kein Formular zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 15. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie