Registrierungspflicht für Abfalltransporteure

Allgemeine Informationen

Abfalltransporteurinnen/Abfalltransporteure bzw. (natürliche oder juristische) Personen, die Abfälle im Auftrag der Abfallbesitzerin/des Abfallbesitzers nur befördern, müssen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit im EDM-Register ( edm.gv.at) registrieren.

Betroffene Unternehmen

Alle Transporteurinnen/Transporteure von Abfällen. Diese Registrierungspflicht gilt auch für Transporteurinnen/Transporteure, die ihren Unternehmenssitz nicht in Österreich haben, die aber Abfälle im österreichischen Bundesgebiet befördern.

Voraussetzungen

Die Beförderung von Abfällen im Auftrag der Abfallbesitzerin/des Abfallbesitzers im österreichischen Bundesgebiet.

Fristen

Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ( BMK)

Verfahrensablauf

Die Registrierung im EDM-Register ( edm.gv.at) erfolgt in zwei Schritten: Zuerst wird ein Registrierungsantrag gestellt und nach erfolgter Identifizierung der registrierungspflichtigen Person werden die Daten ergänzt und vervollständigt.

Erforderliche Angaben für den Registrierungsantrag:

  • Name
  • Sitz-Adresse
  • Zustelladresse
  • Gegebenenfalls Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer oder Ergänzungsregisternummer (Diese Nummern müssen im Registrierungsantrag enthalten sein und können später nicht mehr eingetragen oder geändert werden!)
  • Branchencode (vierstellig) bei Unternehmen mit Sitz in Österreich
  • Kontaktperson
  • Auswahl "Transporteur von Abfällen" im Tätigkeitsprofil

Nach Absenden des Registrierungsantrages erhält die registrierte Person eine Identifikationsnummer (Personen-GLN) und die persönlichen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zum Register übermittelt. Mit diesen Zugangsdaten muss sich die registrierungspflichtige Person im EDM-System anmelden um die Registrierung abzuschließen.

Hinweis

Die Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn sich die registrierungspflichtige Person unter Verwendung der Zugangsdaten im EDM-System angemeldet hat.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Tipp

Halten Sie für die Erstellung des Registrierungsantrages Ihren Firmenbuchauszug und die Klassifikationsmitteilung der Statistik Austria (Branchencode) bereit, wenn der Sitz Ihres Unternehmens in Österreich ist.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Registrierung an.

Zusätzliche Informationen

Die Registrierung erfolgt elektronisch über das EDM-System ( edm.gv.at).

Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, EDM und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online-Ratgeber zur USP-Registrierung.

Rechtsgrundlagen

§ 21 Abfallwirtschaftsgesetz 2002 (AWG 2002)

Zum Formular

Zum Registrierungsantrag (online): edm.gv.at

Letzte Aktualisierung: 20. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie