Abfalltransporteure – Registrierung

Allgemeine Informationen

Natürliche oder juristische Personen, die Abälle im Auftrag der Abfallbesitzerin/des Abfallbesitzers nur befördern, müssen sich vor Aufnahme ihrer Tätigkeit auf edm.gv.at ( BMK) registrieren.

Betroffene Unternehmen

Alle Transporteurinnen/Transporteure von Abfällen. Diese Registrierungspflicht gilt auch für Transporteurinnen/Transporteure, die ihren Unternehmenssitz nicht in Österreich haben, die aber Abfälle im österreichischen Bundesgebiet befördern.

Voraussetzungen

Die Beförderung von Abfällen im Auftrag der Abfallbesitzerin/des Abfallbesitzers im österreichischen Bundesgebiet.

Fristen

Die Registrierung muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ( BMK)

Verfahrensablauf

Die Registrierung auf edm.gv.at ( BMK) erfolgt in zwei Schritten: Erster Schritt ist die Beantragung der Registrierung durch einen Online-Registrierungsantrag. Zweiter Schritt ist die Anmeldung im EDM über edm.gv.at ( BMK) mit den übermittelten Zugangsdaten, wobei die Daten ergänzt und vervollständigt werden können.

Erforderliche Angaben für den Registrierungsantrag:

  • Name
  • Sitz-Adresse
  • Zustelladresse
  • Gegebenenfalls Firmenbuchnummer, Vereinsregisternummer oder Ergänzungsregisternummer (Diese Nummern müssen im Registrierungsantrag enthalten sein und können später nicht mehr eingetragen oder geändert werden!)
  • Branchencode (vierstellig) bei Unternehmen mit Sitz in Österreich
  • Kontaktperson
  • Auswahl "Transporteur von Abfällen" im Tätigkeitsprofil

Nach Absenden des Registrierungsantrages erhält die registrierte Person eine Identifikationsnummer (Personen-GLN) und die persönlichen Zugangsdaten (Benutzername und Passwort) zum Register übermittelt. Mit diesen Zugangsdaten muss sich die registrierungspflichtige Person im EDM-System anmelden um die Registrierung abzuschließen.

Hinweis

Die Registrierung ist erst abgeschlossen, wenn sich die registrierungspflichtige Person unter Verwendung der Zugangsdaten im EDM-System angemeldet hat.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Tipp

Beim Stellen des Registrierungsantrages sollten der Firmenbuchauszug und die Klassifikationsmitteilung der Statistik Austria (Branchencode) bereit gehalten werden, wenn der Sitz Ihres Unternehmens in Österreich ist.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben für die Registrierung an.

Zusätzliche Informationen

Die Registrierung erfolgt elektronisch über edm.gv.at ( BMK).

Im USP registrierte Unternehmerinnen/Unternehmer haben die Möglichkeit, EDM und viele weitere Online-Verfahren mit einem einzigen Einloggen im USP zu nutzen. Nähere Informationen zur Registrierung im USP finden sich im Online-Ratgeber zur USP-Registrierung.

Rechtsgrundlagen

§ 21 Abfallwirtschaftsgesetz (AWG)

Zum Formular

Zum Registrierungsantrag (online): edm.gv.at ( BMK)

Letzte Aktualisierung: 22. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie