Reparaturbonus – Anmeldung als Partnerbetrieb und Refundierungsantrag

Aktuelle Informationen zu: Welcher Betrieb kann sich als Partnerbetrieb registrieren lassen? Wie läuft die Refundierung (Rückerstattung) ab?

Allgemeine Informationen

Der Reparaturbonus ist eine bundesweite Förderungsaktion des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK). Der Reparaturbonus wird aus Mitteln des von der Europäischen Union zur Verfügung gestellten Finanzierungs- und Aufbaufonds "Next Generation EU" im Rahmen des Österreichischen Aufbau- und Resilienzplans finanziert und umfasst ein Fördervolumen von insgesamt 130 Millionen Euro.

Gefördert wird seit April 2022 die Reparatur und/oder der Kostenvoranschlag für Reparaturarbeiten von Elektro- und Elektronikgeräten, die üblicherweise in privaten Haushalten verwendet werden. Auch Reparaturen nicht elektronischer Bauteile von Elektro- und Elektronikgeräten fallen unter den Reparaturbonus.

Um als Partnerbetrieb an der Förderungsaktion teilnehmen zu können, muss der Betrieb bestimmte Teilnahmebedingungen erfüllen. Alle Partnerbetriebe werden mit der Wort-Bild-Marke der Förderungsaktion ausgestattet. Darüber hinaus werden sie auf der Website reparaturbonus.at ( BMK) angeführt und samt ihrem Standort sichtbar gemacht. Jene Betriebe, die Mitglieder eines österreichischen Reparaturnetzwerks oder des Reparaturführers sind, werden zudem auf den entsprechenden Webseiten als Reparaturbonus-Partnerbetriebe gekennzeichnet.

Betroffene Unternehmen

Teilnahmeberechtigt sind folgende Betriebe mit Niederlassung in Österreich:

  • Reparaturbetriebe
  • sozioökonomische Betriebe
  • Industriebetriebe
  • Handelsbetriebe

Voraussetzungen

Nach Prüfung und Freigabe des Online-Antrags durch die förderabwickelnde Stelle werden die Betriebe als Partnerbetriebe auf der Förderinformationswebseite gelistet.

Fristen

Die Anmeldung als Partnerbetrieb ist laufend möglich.

Zuständige Stelle

Verfahrensablauf

Anmeldung als Partnerbetrieb

Die Anmeldung als Partnerbetrieb erfolgt online über die Website reparaturbonus.at für Betriebe ( BMK).

Ablauf der Förderungsaktion seit 25. September 2023

Der Reparaturbon kann von den Kundinnen/den Kunden nur bei einem teilnehmenden Partnerbetrieb eingelöst werden. 

Hierzu beauftragt die Kundin/der Kunde einen Partnerbetrieb mit der Reparatur eines förderungsfähigen Geräts und weist diesen darauf hin, dass der Reparaturbonus in Anspruch genommen werden möchte.

Die Kundin/der Kunde legt dem Partnerbetrieb den Reparaturbon bei Rechnungsbegleichung nach erfolgter Reparatur vor. Der Partnerbetrieb prüft die Gültigkeit des Bons über die durch die KPC bereitgestellte Online-Plattform für Partnerbetriebe.

Die Kundin/der Kunde bezahlt die gesamten Brutto-Reparaturkosten beim Partnerbetrieb und erhält eine Rechnung. Die Auszahlung der Förderung erfolgt direkt an die Kundin/den Kunden. Aus diesem Grund muss die IBAN der Kundin/des Kunden bei der Bon-Erstellung angegeben werden.

Der Partnerbetrieb stellt für die Kundin/den Kunden den Refundierungsantrag bei der KPC. Der Partnerbetrieb ist ab Bon-Einlösung verpflichtet, innerhalb von vier Wochen den Refundierungsantrag über die Online-Plattform zu stellen.

Nach positiver Prüfung des Refundierungsantrags durch die KPC und Genehmigung durch das BMK erfolgt die Auszahlung der Förderung durch die KPC direkt an die Kundin/den Kunden.

Alle vollständigen und korrekten Refundierungsanträge, welche vom Partnerbetrieb bis zum 15. des Monats bei der KPC eingereicht und anschließend genehmigt werden, werden im Folgemonat durch die KPC ausbezahlt.

Höhe der Förderung

Die Höhe der Förderung beträgt bei Reparaturen pro Bon maximal 200 Euro und für einen Kostenvoranschlag maximal 30 Euro bzw. 50 Prozent des förderungsfähigen Rechnungsbetrags inklusive Mehrwertsteuer.

Erforderliche Unterlagen

Für die Anmeldung als Partnerbetrieb sind folgende Unterlagen erforderlich:

  • gültige Gewerbeberechtigung(en)
  • GISA-Auszug bzw. ein Nachweis als sozioökonomischer Betrieb
  • unterzeichnete "Vereinbarung zur Teilnahme als Partnerbetrieb an der Förderungsaktion 'Reparaturbonus'"

Zudem werden bei der Anmeldung folgende Angaben im Teilnahmeantrag abgefragt:

  • Rechtsform, Firmenname
  • Firmenanschrift und allgemeine Kontaktdaten
  • Kontaktdaten einer Ansprechpartnerin/eines Ansprechpartners
  • Informationen zu Gewerbeberechtigungen (Auswahl aus vorgegebenen Optionen)
  • Angabe der Gerätekategorien, die zur Reparatur angeboten werden können (Auswahl aus vorgegebenen Optionen)
  • Öffnungszeiten

Für den Refundierungsantrag muss der Partnerbetrieb folgende Nachweise erbringen:

  • Rechnung über die förderungsfähige Reparatur und/oder Kostenvoranschlag ausgestellt vom Partnerbetrieb an die Kundin/den Kunden; auf der Rechnung sind folgende Angaben anzuführen:
    • Name und Adresse des Partnerbetriebs
    • Angabe der durchgeführten Reparatur und/oder des Kostenvoranschlags
    • der Bruttobetrag für die Reparatur und/oder des Kostenvoranschlags
    • Vor- und Nachname der Kundin/des Kunden oder die Reparaturbon-Nummer
  • Höhe des Reparaturbons
  • Angabe der Gerätegruppe und des Geräts, auf die sich der Refundierungsantrag bezieht

Zusätzliche Informationen

Informationen für Kundinnen/Kunden zur Beantragung des Reparaturbonus finden sich auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

§ 24 Abs 1 Z 7 Umweltförderungsgesetz (UFG)

Experteninformation

Für Reparaturen bzw. Kostenvoranschläge, die im Rahmen der Bundesförderungsaktion "Reparaturbonus" unterstützt werden, können keine weiteren Förderungen der zuständigen Stelle oder einer anderen öffentlichen Stelle in Österreich oder in der Europäischen Union in Anspruch genommen werden.

Zum Formular

Letzte Aktualisierung: 18. Januar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie