Freiwillige Umweltmanagementsysteme
Allgemeines
Durch die freiwillige Einführung von Umweltmanagementsystemen soll die Umweltleistung in Organisationen und Unternehmen kontinuierlich verbessert werden. Folgende Instrumente stehen dafür zur Verfügung:
- EMAS
- ISO 14001
- Ökoprofit
EMAS ist seit dem Jahr 1993 das Freiwillige Umweltmanagementsystem der Europäischen Union. Rechtsgrundlage ist eine Verordnung, die zuletzt im November 2009 neu erlassen wurde. Damit wurde unmittelbar geltendes Recht in allen Mitgliedstaaten der EU geschaffen.
EMAS ist somit das Instrument für hochqualitatives und effektives Umweltmanagement in Betrieben und Organisationen (Verwaltungseinrichtungen), das auch gleichzeitig die Erfüllung der ISO Norm 14001 (ISO 14001:2015) für Umweltmanagementsysteme vollständig abdeckt.
Die ISO 14001 gehört als internationale Norm zu den freiwilligen Vereinbarungen der Industrie.
Umweltmanagementsysteme sind als Planungs-, Umsetzungs- und Kontrollinstrumente einzusetzen. Damit wird gleichzeitig verankert, dass Maßnahmen zur Verbesserung der Umweltleistung bei der Entscheidungsfindung einer Organisation berücksichtigt werden.
Hinweis
Die Systemanforderungen an das Umweltmanagementsystem gemäß EMAS-Verordnung und ISO 14001 sind durch die vollständige Übernahme der Anforderungen der ISO 14001 in die EMAS-Verordnung ident. Mit der Verordnung (EU) der Kommission 1505/2017 (Inkrafttreten am 18. September 2017) wurden die Anhänge I bis III der EMAS-Verordnung an die neue ISO 14001:2015 angepasst und die Bestimmungen der ISO 14001:2015 in EMAS integriert. Dadurch können Unternehmen und Organisationen über ISO 14001 in EMAS "einsteigen" und sich nach der erfolgreichen Umsetzung eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 in Richtung EMAS weiterentwickeln. Die Vorteile, die EMAS-Betriebe und Organisationen durch eine Anwendung der über die ISO 14001 gehenden Anforderungen von EMAS erhalten, sind unter anderem die kontinuierliche und dokumentierte Verbesserung ihrer Umweltleistungen und eine glaubwürdige diesbezügliche Kommunikation an die Öffentlichkeit. Dies erfolgt mittels eines von dem EMAS-Betrieb erstellten Umweltberichtes (Umwelterklärung), der von einer staatlich zugelassenen und qualifizierten Umweltgutachterin/einem staatlich zugelassenen und qualifizierten Umweltgutachter geprüft und bestätigt (validiert) wird. Die Daten in der Umwelterklärung sind jährlich zu aktualisieren und von der Umweltgutachterin/dem Umweltgutachter frei zu geben. Mit der Verordnung (EU) 2026/2018 der Kommission wurden die Anforderungen an die Umweltberichterstattung (Umwelterklärung) erneuert beziehungsweise aktualisiert. Darüber hinaus gibt es bei EMAS ein öffentlich zugängliches offizielles Register (national und EU-weit), wodurch vollständige Transparenz bezüglich der EMAS-registrierten Betriebe und Organisationen herrscht.
EMAS (Eco Management and Audit Scheme)
EMAS ist ein Gemeinschaftssystem für das Umweltmanagement und die Umweltbetriebsprüfung, an dem sich Organisationen (Unternehmen, Verwaltungseinrichtungen etc.) freiwillig beteiligen können. Ziel von EMAS ist die kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung. EMAS ist mittlerweile auch außerhalb der EU anwendbar ("EMAS-Global").
Ob die Organisation alle Bedingungen der EMAS-Verordnung erfüllt, wird durch staatlich zugelassene, unabhängige Umweltgutachterinnen/Umweltgutachter aus Österreich oder einem anderen EU-Land nach harmonisierten Kriterien überprüft. Die Tätigkeiten der Umweltgutachterinnen/Umweltgutachter unterliegen strengen Kriterien betreffend deren Zulassung und Aufsicht.
Tipp
Wie eine Umwelterklärung nach der EMAS-Verordnung aussehen muss, erfahren Sie auf der Seite des Umweltbundesamtes.
Nach der positiven Begutachtung und Validierung der Umwelterklärung durch die Umweltgutachterin/den Umweltgutachter sucht die Organisation bei der nationalen Registrierungsstelle um Registrierung an.
Zuständige Stelle
Die Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (→ BMK)
- als Zulassungsstelle für Umweltgutachterinnen/Umweltgutachter und
- als zuständige Stelle für die Registrierung von Organisationen, wobei sie sich für die Führung des Registers der Umweltbundesamt GmbH (Umweltbundesamt) bedient
Der Antrag auf Registrierung ergeht daher an das Umweltbundesamt, welches auch die Registrierung durchführt.
Nur Organisationen, welche die Anforderungen der EMAS-Verordnung erfüllen, werden in das EMAS-Organisationsverzeichnis aufgenommen. Die eingetragenen Organisationen sind berechtigt, das EU-weite EMAS-Logo zu führen und bestimmte Verwaltungsvereinfachungen gemäß Umweltmanagementgesetz (z.B. Konsolidierung und Zusammenführung aller Bescheide in einen zusammenfassenden Bescheid - "konsolidierter Genehmigungsbescheid" - in Anspruch zu nehmen.
ISO 14001 (International Organization for Standardization)
Bei ISO 14001 handelt sich um einen internationalen Standard, der auf jede Branche angewandt werden kann.
Die Zertifizierung wird von einer in Österreich oder einem anderen Mitgliedstaat akkreditierten Zertifizierungsstelle durchgeführt.
Nach positiver Zertifizierung (ISO 14001:2015) erhält der Betrieb ein Zertifikat über den Aufbau eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001.
Weiterführende Links
- Informationen zu EMAS (→ BMK)
- Ökoprofit (→ Stadt Graz)
- EMAS-Helpdesk (→ Europäische Union)
- Leitfaden Umwelterklärung (→ Umweltbundesamt)
- EMAS Register (→ Umweltbundesamt)
Tipp
Das → Umweltbundesamt bietet auf seiner Seite folgende Formulare an:
- Ansuchen um Eintragung als Organisation (Registrierung gemäß EMAS)
- Vorlage einer Umwelterklärung eines bereits registrierten Standortes
(Ansuchen um Verlängerung der EMAS Registrierung)
Rechtsgrundlagen
- Umweltmanagementgesetz (UMG)
- Verordnung (EG) Nr. 1221/2009 (EMAS-Verordnung)
- Verordnung (EU) Nr. 1505/2017
- Verordnung (EU) Nr. 2026/2018 und deren Berichtigung
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie