Arbeiten auf oder neben der Straße – Bewilligung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt, so ist dafür eine Bewilligung der Behörde nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich. Die Bewilligung ist vom Bauführer zu beantragen. Wenn die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs in anderer Weise zu sorgen, wird die Bewilligung erteilt.
Betroffene Unternehmen
Jedes Unternehmen, das als Bauführer Arbeiten auf oder neben der Straße durchführt
Voraussetzungen
Siehe Inhaltliche Beschreibung.
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Zuständige Stelle
Die Bewilligung ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) zu beantragen, falls es eine Gemeindestraße betrifft, bei der Gemeinde.
Verfahrensablauf
Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten. Der Antrag ist formfrei. Die Bewilligung kann auch bedingt, befristet oder unter Auflagen (z.B. eine bestimmte Art der Absperrung etc.) erteilt werden.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich, aber die beabsichtigten Arbeiten sind so zu beschreiben, dass sich die Behörde ein Bild von Art und Umfang der Arbeiten machen kann.
Kosten
Die Gebühren und Abgaben sind je nach Behörde unterschiedlich geregelt.
Rechtsgrundlagen
§ 90 Straßenverkehrsordnung (StVO)
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Es steht kein Formular zur Verfügung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie