Arbeiten auf oder neben der Straße – Bewilligung

Allgemeine Informationen

Wird durch Arbeiten auf oder neben der Straße der Straßenverkehr beeinträchtigt, so ist dafür eine Bewilligung der Behörde nach der Straßenverkehrsordnung erforderlich. Die Bewilligung ist vom Bauführer zu beantragen. Wenn die Beeinträchtigung nicht wesentlich ist oder wenn es möglich ist, für die Aufrechterhaltung der Sicherheit, Leichtigkeit und Flüssigkeit des Verkehrs in anderer Weise zu sorgen, wird die Bewilligung erteilt.

Betroffene Unternehmen

Jedes Unternehmen, das als Bauführer Arbeiten auf oder neben der Straße durchführt

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Zuständige Stelle

Die Bewilligung ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat) zu beantragen, falls es eine Gemeindestraße betrifft, bei der Gemeinde.

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten. Der Antrag ist formfrei. Die Bewilligung kann auch bedingt, befristet oder unter Auflagen (z.B. eine bestimmte Art der Absperrung etc.) erteilt werden.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich, aber die beabsichtigten Arbeiten sind so zu beschreiben, dass sich die Behörde ein Bild von Art und Umfang der Arbeiten machen kann.

Kosten

Die Gebühren und Abgaben sind je nach Behörde unterschiedlich geregelt.

Rechtsgrundlagen

§ 90 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Es steht kein Formular zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 7. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie