Begleitpapier – Mitführung

Allgemeine Informationen

Die Unternehmerin/der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass in jedem zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern verwendeten Kraftfahrzeug während der gesamten Beförderung ein Beleg in elektronischer oder Papierform mitgeführt wird, in dem das beförderte Gut, der Be- und Entladeort und die Auftraggeberin/der Auftraggeber angegeben werden. Die Lenkerin/der Lenker muss diesen Beleg mitführen. Elektronische Belege müssen für die Kontrollorgane ohne weiteres Zutun lesbar sein.

Betroffene Unternehmen

Jedes Unternehmen, das gewerbsmäßig Güter befördert

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Zuständige Stelle

Im Rahmen von Kontrollen muss der Beleg vorgewiesen und auf Verlangen ausgehändigt werden. Strafbehörde bei Übertretungen ist die Bezirksverwaltungsbehörde.

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

Es ist keine besondere Unterlage erforderlich; jedes Begleitpapier, das die geforderten Angaben enthält, ist geeignet. Der CMR-Frachtbrief erfüllt jedenfalls die gesetzlichen Voraussetzungen.

Kosten

Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.

Rechtsgrundlagen

§ 17 Abs 1 Güterbeförderungsgesetz

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Es steht kein Formular zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 17. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie