Begleitpapier – Mitführung
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Die Unternehmerin/der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass in jedem zur gewerbsmäßigen Beförderung von Gütern verwendeten Kraftfahrzeug während der gesamten Beförderung ein Beleg in elektronischer oder Papierform mitgeführt wird, in dem das beförderte Gut, der Be- und Entladeort und die Auftraggeberin/der Auftraggeber angegeben werden. Die Lenkerin/der Lenker muss diesen Beleg mitführen. Elektronische Belege müssen für die Kontrollorgane ohne weiteres Zutun lesbar sein.
Betroffene Unternehmen
Jedes Unternehmen, das gewerbsmäßig Güter befördert
Voraussetzungen
Siehe Inhaltliche Beschreibung.
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Zuständige Stelle
Im Rahmen von Kontrollen muss der Beleg vorgewiesen und auf Verlangen ausgehändigt werden. Strafbehörde bei Übertretungen ist die Bezirksverwaltungsbehörde.
Verfahrensablauf
Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.
Erforderliche Unterlagen
Es ist keine besondere Unterlage erforderlich; jedes Begleitpapier, das die geforderten Angaben enthält, ist geeignet. Der CMR-Frachtbrief erfüllt jedenfalls die gesetzlichen Voraussetzungen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren und Abgaben an.
Rechtsgrundlagen
§ 17 Abs 1 Güterbeförderungsgesetz
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Es steht kein Formular zur Verfügung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie