Anerkennung als Schulungsveranstalter

Aktuelle Informationen über die Anerkennung von Schulungsveranstaltern für Gefahrgutbeauftragte, Gefahrgutlenker, bestimmte Personen in der Luftfahrt und im Seeverkehr etc.

Information für Einsteiger

Schulungskurse im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, in der Luft oder im Seeverkehr dürfen nur von mittels Bescheid anerkannten Schulungsveranstalterinnen/Schulungsveranstaltern durchgeführt werden. Diese müssen einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.

Letzte Aktualisierung: 9. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion