Anerkennung als Schulungsveranstalter
Aktuelle Informationen über die Anerkennung von Schulungsveranstaltern für Gefahrgutbeauftragte, Gefahrgutlenker, bestimmte Personen in der Luftfahrt und im Seeverkehr etc.
Information für Einsteiger
Schulungskurse im Zusammenhang mit der Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße, auf der Schiene, in der Luft oder im Seeverkehr dürfen nur von mittels Bescheid anerkannten Schulungsveranstalterinnen/Schulungsveranstaltern durchgeführt werden. Diese müssen einen entsprechenden Antrag bei der zuständigen Behörde stellen.
- Gefahrgutbeauftragtenkurse
- Gefahrgutlenkerschulungen
- Schulung für Personen in der Luftfahrt
- Schulung für Personen im Seeverkehr
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion