Ausnahmebewilligung Schiene, Schiffsverkehr, Luftfahrt
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für Beförderungen, die gemäß Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) nicht zulässig sind, kann eine Ausnahmebewilligung zum Zweck der Erprobung oder wegen besonderer Gegebenheiten erteilt werden.
Betroffene Unternehmen
- Allgemeine Beschreibung:
Jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, auch wenn kein Erwerbszweck gegeben ist - Rechtsform:
natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen bzw. -zusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit, staatliche Einrichtungen - Branche: Transport
Voraussetzungen
- Beförderung dient Erprobungszwecken oder es sprechen besondere Gegebenheiten für eine Genehmigung und vom Standpunkt der Verkehrs-, Betriebs- und Beförderungssicherheit bestehen keine Bedenken
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (→ BMK)
Verfahrensablauf
Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Kosten
174 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 9 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG)
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Transport of Dangerous Goods by Air – Application Form for Exemptions
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie