Ausnahmebewilligung Straße
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für Beförderungen, die gemäß Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) nicht zulässig sind, kann eine Ausnahmebewilligung zum Zweck der Erprobung oder wegen besonderer Gegebenheiten erteilt werden.
Betroffene Unternehmen
- Allgemeine Beschreibung:
Jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, auch wenn kein Erwerbszweck gegeben ist. - Rechtsform:
natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen bzw. -zusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit, staatliche Einrichtungen - Branche: Transport
Voraussetzungen
- Beförderung dient Erprobungszwecken oder es sprechen andere besondere Gegebenheiten für eine Genehmigung und vom Standpunkt der Verkehrs-, Betriebs- und Beförderungssicherheit bestehen keine Bedenken
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Zuständige Stelle
- Landeshauptmann, in dessen örtlichem Wirkungsbereich die Antragstellerin/der Antragsteller ihren/seinen Hauptwohnsitz bzw. ihre/seine Hauptniederlassung oder ihren/seinen Sitz hat
Falls keine dieser Örtlichkeiten zutrifft:
- Landeshauptmann des ersten von der Beförderung berührten österreichischen Bundeslandes
Verfahrensablauf
Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.
Erforderliche Unterlagen
Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.
Kosten
- Beförderung im örtlichen Wirkungsbereich von höchstens zwei Landeshauptleuten:
- 87 Euro
- Beförderung im örtlichen Wirkungsbereich von mehr als zwei Landeshauptleuten:
- 174 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 9 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG)
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Es steht kein Formular zur Verfügung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie