Ausnahmebewilligung Straße

Allgemeine Informationen

Für Beförderungen, die gemäß Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG) nicht zulässig sind, kann eine Ausnahmebewilligung zum Zweck der Erprobung oder wegen besonderer Gegebenheiten erteilt werden.

Betroffene Unternehmen

  • Allgemeine Beschreibung:
    Jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, auch wenn kein Erwerbszweck gegeben ist.
  • Rechtsform:
    natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen bzw. -zusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit, staatliche Einrichtungen
  • Branche: Transport

Voraussetzungen

  • Beförderung dient Erprobungszwecken oder es sprechen andere besondere Gegebenheiten für eine Genehmigung und vom Standpunkt der Verkehrs-, Betriebs- und Beförderungssicherheit bestehen keine Bedenken

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Zuständige Stelle

  • Landeshauptmann, in dessen örtlichem Wirkungsbereich die Antragstellerin/der Antragsteller ihren/seinen Hauptwohnsitz bzw. ihre/seine Hauptniederlassung oder ihren/seinen Sitz hat

Falls keine dieser Örtlichkeiten zutrifft:

  • Landeshauptmann des ersten von der Beförderung berührten österreichischen Bundeslandes

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Kosten

  • Beförderung im örtlichen Wirkungsbereich von höchstens zwei Landeshauptleuten:
    • 87 Euro
  • Beförderung im örtlichen Wirkungsbereich von mehr als zwei Landeshauptleuten:
    • 174 Euro

Rechtsgrundlagen

§ 9 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG)

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Es steht kein Formular zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 7. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie