Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Radioaktive Stoffe in besonderer Form sowie Baumuster von Verpackungen für radioaktive Stoffe sind behördlich zu genehmigen, wenn sie hinsichtlich ihrer Bauart, Ausstattung und Ausrüstung den Vorschriften der internationalen Abkommen (ADR, RID, ADN, IMDG-Code und ICAO-TI) entsprechen.
Betroffene Unternehmen
- Allgemeine Beschreibung:
Jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, auch wenn kein Erwerbszweck gegeben ist - Rechtsform:
Natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen bzw. -zusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit, staatliche Einrichtungen
Voraussetzungen
Siehe Inhaltliche Beschreibung.
Fristen
Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.
Zuständige Stelle
Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (→ BMK)
Verfahrensablauf
- Der Antrag auf Genehmigung hat sämtliche Angaben und Bescheinigungen zu enthalten, die laut internationalen Vorschriften erforderlich sind sowie ein Sachverständigengutachten
- Der Genehmigung können auch ausländische Gutachten zugrunde gelegt werden, wenn dies aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Einfachheit oder Raschheit des Verfahrens geboten erscheint und keine Bedenken hinsichtlich der Vollständigkeit und Vorschriftsmäßigkeit dieser Prüfung bestehen
- Auf Verlangen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sind weitere Beweismittel beizubringen
- Im Genehmigungsbescheid wird ein Kennzeichen festgesetzt
- Falls erforderlich wird der Bescheid unter Bedingungen, Befristungen und Auflagen erteilt
- Die Erteilung einer Genehmigung von Bauartmustern ist auch durch Gültigkeitserklärung der von einer ausländischen Behörde ausgestellten Zeugnisse möglich
Erforderliche Unterlagen
Siehe Verfahrensablauf.
Kosten
363 bzw. 181 Euro
Rechtsgrundlagen
§ 5 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG)
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Es steht kein Formular zur Verfügung.
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie