Genehmigung von radioaktiven Stoffen in besonderer Form

Allgemeine Informationen

Radioaktive Stoffe in besonderer Form sowie Baumuster von Verpackungen für radioaktive Stoffe sind behördlich zu genehmigen, wenn sie hinsichtlich ihrer Bauart, Ausstattung und Ausrüstung den Vorschriften der internationalen Abkommen (ADR, RID, ADN, IMDG-Code und ICAO-TI) entsprechen.

Betroffene Unternehmen

  • Allgemeine Beschreibung:
    Jedes Unternehmen, das an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, auch wenn kein Erwerbszweck gegeben ist
  • Rechtsform:
    Natürliche und juristische Personen, Personenvereinigungen bzw. -zusammenschlüsse ohne Rechtspersönlichkeit, staatliche Einrichtungen

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Zuständige Stelle

Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie ( BMK)

Verfahrensablauf

  • Der Antrag auf Genehmigung hat sämtliche Angaben und Bescheinigungen zu enthalten, die laut internationalen Vorschriften erforderlich sind sowie ein Sachverständigengutachten
    • Der Genehmigung können auch ausländische Gutachten zugrunde gelegt werden, wenn dies aus Gründen der Zweckmäßigkeit, Einfachheit oder Raschheit des Verfahrens geboten erscheint und keine Bedenken hinsichtlich der Vollständigkeit und Vorschriftsmäßigkeit dieser Prüfung bestehen
  • Auf Verlangen des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie sind weitere Beweismittel beizubringen
  • Im Genehmigungsbescheid wird ein Kennzeichen festgesetzt
  • Falls erforderlich wird der Bescheid unter Bedingungen, Befristungen und Auflagen erteilt
  • Die Erteilung einer Genehmigung von Bauartmustern ist auch durch Gültigkeitserklärung der von einer ausländischen Behörde ausgestellten Zeugnisse möglich

Erforderliche Unterlagen

Siehe Verfahrensablauf.

Kosten

363 bzw. 181 Euro

Rechtsgrundlagen

§ 5 Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBG)

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Es steht kein Formular zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 7. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie