GO-Maut für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen höchsten zulässigen Gesamtgewichts (hzG) – dazu zählen beispielsweise Lkw, Busse und schwere Wohnmobile – gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen grundsätzlich eine fahrleistungsabhängige Maut (GO-Maut). Für diese Kraftfahrzeuge muss vor der Auffahrt auf eine Autobahn oder Schnellstraße ein zugelassenes Fahrzeuggerät (z.B. GO-Box) im Fahrzeug montiert werden. Ein solches Fahrzeuggerät kommuniziert mittels Mikrowellentechnik mit den Mautportalen.
Betroffene Unternehmen
Lenkerinnen/Lenker von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen höchsten zulässigen Gesamtgewichts (hzG)
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.
Voraussetzungen
Nur mit einem zugelassenen, funktionstüchtigen und ordnungsgemäß im Kraftfahrzeug angebrachten Fahrzeuggerät (z.B. GO-Box) kann die vorgeschriebene Maut entrichtet werden.
Fristen
Keine Angaben
Zuständige Stelle
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG). Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH
Verfahrensablauf
Die GO-Box ist an zahlreichen GO-Vertriebsstellen (→ ASFINAG) erhältlich.
Erforderliche Unterlagen
- zumindest Zulassungsbescheinigung
- Nachweise über die die tarifrelevanten Merkmale der EURO-Emissionsklasse bzw. der Antriebsart (bei Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb oder mit reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb, "E/H2")
- zugelassenes Zahlungsmittel (bar, Kreditkarten, Tankkarten, GO-Direkt (→ ASFINAG )
Kosten
Die Tarife hängen unter anderem ab von der Anzahl der Achsen, den zurückgelegten Kilometern und der EURO-Emissionsklasse bzw. Antriebsart (bei Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb oder mit reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb) der Fahrzeuge. Je "sauberer" Sie unterwegs sind, desto günstiger ist der Mauttarif.
Die Bezahlung erfolgt entweder im Vorhinein (Pre-Pay) oder im Nachhinein (Post-Pay) und wird zum Beispiel direkt mit der ASFINAG via → GO Direkt verrechnet.
Erhöhte Tarife
Auf den folgenden, besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenmaut-Abschnitten gelten für Kraftfahrzeuge über 3,5 t höchsten zulässigen Gesamtgewichts erhöhte Tarife:
- A 9 Pyhrn Autobahn zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel),
- A 10 Tauern Autobahn zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel),
- A 11 Karawanken Autobahn zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel,
- A 13 Brenner Autobahn,
- S 16 Arlberg Schnellstraße zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel).
Auf der A 13 Brenner Autobahn und der A 12 auf der Unterinntalstrecke (Staatsgrenze bei Kufstein bis Knoten Innsbruck/Amras) wird zur Finanzierung des Brennerbasistunnels ein Zuschlag von 25 Prozent auf den Tarif eingehoben.
Die → aktuellen Tarife 2023 finden sich auf den Seiten der ASFINAG.
Zusätzliche Informationen
Die Maut in Österreich kann mit der GO-Box oder mit Fahrzeuggeräten entrichtet werden, die eine Mautentrichtung in mehreren Ländern ermöglichen.
Der Europäische Elektronische Mautdienst – kurz EETS (European Electronic Toll Service) – vereinfacht die Entrichtung von Mautgebühren innerhalb der Europäischen Union. Einige Fahrzeuggeräte diverser EETS-Anbieter sind zur Mautentrichtung in Österreich zugelassen. Die Liste der zugelassenen EETS-Anbieter ist auf der Website des → BMK abrufbar.
Darüber hinaus kann das deutsche Fahrzeuggerät über die Anwendung "Toll2Go" oder über das Schweizer Fahrzeuggerät "Emotach" genutzt werden. Mit dem Service "EasyGo+" kann die Maut in Österreich, Dänemark, Schweden und Norwegen entrichtet werden. Nähere Details finden Sie unter GO-Maut international (→ ASFINAG).
Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen
Für ordnungsgemäß zum Mautsystem angemeldete und ausgestattete Kraftfahrzeuge besteht in folgenden Fällen die Möglichkeit der Nachzahlung nicht entrichteter Maut:
- Bei einer Nichtentrichtung der Maut (z.B. bei zu geringem GO-Box-Guthaben oder einer gesperrten GO-Box) oder Teilentrichtung der Maut (Achsanzahl oder EURO-Emissionsklasse falsch eingestellt) kann die Nachzahlung innerhalb von 5 Stunden und 100 km an einer GO-Vertriebsstelle oder bei Betretung (Anhaltung) bei einem Mautaufsichtsorgan erfolgen.
- Bei einer Teilentrichtung der Maut (Achsanzahl oder EURO-Emissionsklasse falsch eingestellt) kann die Nachzahlung innerhalb von 96 Stunden telefonisch auch über das ASFINAG Service Center, oder im SelfCare-Portal der ASFINAG erfolgen.
Erfolgt in diesen Fällen jedoch keine Nachzahlung der Maut, gilt die fahrleistungsabhängige Maut als nicht ordnungsgemäß entrichtet. Nähere Informationen zur Nachzahlung der Go Maut finden sich auf der Website der ASFINAG.
Die tarifrelevanten Merkmale der EURO-Emissionsklasse bzw. der Antriebsart (bei Fahrzeugen mit reinem Elektroantrieb oder mit reinem Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb, "E/H2") müssen der ASFINAG grundsätzlich durch geeignete Nachweisdokumente nachgewiesen werden. Für diese tarifrelevanten Merkmale müssen Sie der ASFINAG Nachweise zusenden: für die EURO-Emissionsklassen EURO IV, EURO V, EEV und EURO VI, für einen Wasserstoff-Brennstoffzellenantrieb und für reinen Elektroantrieb. Keine Nachweispflicht besteht für die EURO-Emissionsklassen I, II und III. Nachweise zu tarifrelevanten Merkmalen müssen innerhalb von 28 Kalendertagen nach dem Speichern auf der GO-Box bei der ASFINAG einlangen.
Sofern das mautpflichtige Straßennetz innerhalb der Nachweisfrist befahren wird und die Nachweisdokumente nicht fristgerecht bei der ASFINAG einlangen, gilt die Maut ebenfalls als nicht ordnungsgemäß entrichtet. Nähere Informationen über den Nachweis finden sich auf go-maut.at (→ ASFINAG).
Bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Maut (GO-Maut) kommt es zur Aufforderung zur Zahlung einer Ersatzmaut durch die ASFINAG. Durch Bezahlung der Ersatzmaut kann ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermieden werden, in dem Strafen in der Höhe zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.
Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich ebenfalls auf go-maut.at (→ ASFINAG).
Weiterführende Links
- GO-Mautsystem (→ ASFINAG)
- ASFINAG App (→ ASFINAG)
- Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG)
Rechtsgrundlagen
- Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG)
- Mautordnung
- Mauttarifverordnung 2022
- Mautstreckenausnahmenverordnung 2010
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Keine Angaben
Authentifizierung und Signatur
Keine Angaben
Rechtsbehelfe
Keine Angaben
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.
Weitere Servicestellen
Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:
ASFINAG Maut Service GmbH:
Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
Telefon: +43 95 51 266
Fax: +43 95 51 277
E-Mail: info@asfinag.at
Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie