GO-Maut für Kraftfahrzeuge über 3,5 t
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Informationen
Neu
Ab 1. Dezember 2023 ist statt des höchstzulässigen Gesamtgewichts (hzG) die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGM) für die Abgrenzung zwischen Vignetten- und Mautpflicht ausschlaggebend. Diese ist im Zulassungsschein ersichtlich. Ab dem 1. Jänner 2024 werden die CO2-Emissionen bei der Festlegung der Tarife berücksichtigt.
Für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGM) – dazu zählen beispielsweise Lkw, Busse und schwere Wohnmobile – gilt auf Österreichs Autobahnen und Schnellstraßen grundsätzlich eine fahrleistungsabhängige Maut (GO-Maut). Für diese Kraftfahrzeuge muss vor der Auffahrt auf eine Autobahn oder Schnellstraße ein zugelassenes Fahrzeuggerät (z.B. GO-Box) im Fahrzeug montiert werden. Ein solches Fahrzeuggerät kommuniziert mittels Mikrowellentechnik mit den Mautportalen.
Hinweis
Eine Übergangsregelung sieht vor, dass Fahrzeuge mit einer technisch zulässigen Gesamtmasse von über 3,5 t, für die noch vor dem 1. Dezember 2023 ein höchstzulässiges Gesamtgewicht bis einschließlich 3,5 t festgelegt wurde, noch bis 31. Jänner 2029 der Vignettenpflicht bzw. der Streckenmautpflicht für Fahrzeuge bis 3,5 t unterliegen. Wenn jedoch die rechtzeitige Festlegung eines höchstzulässigen Gesamtgewichts bis einschließlich 3,5 t zu einem späteren Zeitpunkt aufgehoben wird, unterliegt das betreffende Fahrzeug ab diesem Zeitpunkt der fahrleistungsabhängigen Maut ("GO-Maut").
Betroffene Unternehmen
Lenkerinnen/Lenker von Kraftfahrzeugen über 3,5 Tonnen technisch zulässiger Gesamtmasse (tzGM)
Achtung
Diese Regelungen gelten für alle Personen, die in Österreich am Straßenverkehr teilnehmen.
Voraussetzungen
Nur mit einem zugelassenen, funktionstüchtigen und ordnungsgemäß im Kraftfahrzeug angebrachten Fahrzeuggerät (z.B. GO-Box) kann die vorgeschriebene Maut entrichtet werden.
Fristen
Keine Angaben
Zuständige Stelle
Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG). Einhebung der Maut und Durchführung der operativen Aufgaben erfolgen durch die ASFINAG Maut Service GmbH
Verfahrensablauf
Die GO-Box ist an zahlreichen GO-Vertriebsstellen (→ ASFINAG) erhältlich.
Erforderliche Unterlagen
- zumindest Zulassungsbescheinigung
- Nachweise über die tarifrelevanten Merkmale der CO2-Emissionsklasse (ab 1. Jänner 2024) sowie der EURO-Emissionsklasse bzw. ob das Fahrzeug emisssionsfei ist
- zugelassenes Zahlungsmittel (bar, Kreditkarten, Tankkarten, GO-Direkt (→ ASFINAG )
Kosten
Die Tarife hängen unter anderem ab von der Anzahl der Achsen, den zurückgelegten Kilometern, der CO2-Emissionsklasse (ab 1. Jänner 2024) und der EURO-Emissionsklasse des Fahrzeugs ab. Je "sauberer" Sie unterwegs sind, desto günstiger ist der Mauttarif.
Die Bezahlung erfolgt entweder im Vorhinein (Pre-Pay) oder im Nachhinein (Post-Pay) und wird zum Beispiel direkt mit der ASFINAG via → GO Direkt verrechnet.
Erhöhte Tarife
Auf den folgenden, besonders kostenintensiven alpenüberquerenden Streckenmaut-Abschnitten gelten für Kraftfahrzeuge über 3,5 t technisch zulässiger Gesamtmasse erhöhte Tarife:
- A 9 Pyhrn Autobahn zwischen der Anschlussstelle Spital/Pyhrn und der Anschlussstelle Ardning (Bosrucktunnel) sowie zwischen der Anschlussstelle St. Michael und der Anschlussstelle Übelbach (Gleinalmtunnel),
- A 10 Tauern Autobahn zwischen der Anschlussstelle Flachau und der Anschlussstelle Rennweg (Tauern-/Katschbergtunnel),
- A 11 Karawanken Autobahn zwischen der Anschlussstelle St. Jakob im Rosental und der Staatsgrenze im Karawankentunnel,
- A 13 Brenner Autobahn,
- S 16 Arlberg Schnellstraße zwischen der Anschlussstelle St. Anton am Arlberg und der Anschlussstelle Langen am Arlberg (Arlbergtunnel).
Auf der A 13 Brenner Autobahn und der A 12 auf der Unterinntalstrecke (Staatsgrenze bei Kufstein bis Knoten Innsbruck/Amras) wird zur Finanzierung des Brennerbasistunnels ein Zuschlag von 25 Prozent auf den Tarif eingehoben.
Die → aktuellen Tarife 2023 finden sich auf den Seiten der ASFINAG.
Zusätzliche Informationen
Die Maut in Österreich kann mit der GO-Box oder mit Fahrzeuggeräten entrichtet werden, die eine Mautentrichtung in mehreren Ländern ermöglichen.
Der Europäische Elektronische Mautdienst – kurz EETS (European Electronic Toll Service) – vereinfacht die Entrichtung von Mautgebühren innerhalb der Europäischen Union. Einige Fahrzeuggeräte diverser EETS-Anbieter sind zur Mautentrichtung in Österreich zugelassen. Die Liste der zugelassenen EETS-Anbieter ist auf der Website des → BMK abrufbar.
Darüber hinaus kann das deutsche Fahrzeuggerät über die Anwendung "Toll2Go" oder über das Schweizer Fahrzeuggerät "Emotach" genutzt werden. Mit dem Service "EasyGo+" kann die Maut in Österreich, Dänemark, Schweden und Norwegen entrichtet werden. Nähere Details finden Sie unter GO-Maut international (→ ASFINAG).
Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen
Für ordnungsgemäß zum Mautsystem angemeldete und ausgestattete Kraftfahrzeuge besteht in folgenden Fällen die Möglichkeit der Nachzahlung nicht entrichteter Maut:
- Bei einer Nichtentrichtung der Maut (z.B. bei zu geringem GO-Box-Guthaben oder einer gesperrten GO-Box) oder Teilentrichtung der Maut (Achsanzahl oder EURO-Emissionsklasse falsch eingestellt) kann die Nachzahlung innerhalb von 5 Stunden und 100 km an einer GO-Vertriebsstelle oder bei Betretung (Anhaltung) bei einem Mautaufsichtsorgan erfolgen.
- Bei einer Teilentrichtung der Maut (Achsanzahl oder EURO-Emissionsklasse falsch eingestellt) kann die Nachzahlung innerhalb von 96 Stunden telefonisch auch über das ASFINAG Service Center, oder im SelfCare-Portal der ASFINAG erfolgen.
Erfolgt in diesen Fällen jedoch keine Nachzahlung der Maut, gilt die fahrleistungsabhängige Maut als nicht ordnungsgemäß entrichtet. Nähere Informationen zur Nachzahlung der Go Maut finden sich auf der Website der ASFINAG.
Die tarifrelevanten Merkmale der CO2-Emissionsklasse, der EURO-Emissionsklasse müssen der ASFINAG grundsätzlich durch geeignete Nachweisdokumente nachgewiesen werden. Für diese tarifrelevanten Merkmale müssen Sie der ASFINAG Nachweise zusenden: für die EURO-Emissionsklassen EURO IV, EURO V, EEV und EURO VI sowie für die CO2-Emissionsklassen 2 bis 5. Keine Nachweispflicht besteht für die EURO-Emissionsklassen I, II und III sowie für die CO2-Emissionsklasse 1. Nachweise zu tarifrelevanten Merkmalen müssen innerhalb von 28 Kalendertagen bzw. ab 1. Jänner 2024 innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Deklaration der EURO-Emissionsklasse bzw. der CO2-Emissionsklasse bei der ASFINAG einlangen.
Während die EURO-Emissionsklasse in der Regel direkt im Zulassungsschein des Fahrzeugs ersichtlich ist, kann die CO2-Emissionsklasse anhand des CO2-Emissionsklassenrechners der ASFINAG ermittelt werden. Dort können seit 20. November.2023 auch Nachweise zur Einstufung in eine CO2-Emissionsklasse eingereicht werden. Nachweise über die CO2-Emissionsklasse, die vor dem 1. Jänner 2024 bei der ASFINAG einlangen, gelten hierbei als am 1. Jänner 2024 eingebracht.
Sofern das mautpflichtige Straßennetz innerhalb der Nachweisfrist befahren wird und die Nachweisdokumente nicht fristgerecht bei der ASFINAG einlangen, gilt die Maut ebenfalls als nicht ordnungsgemäß entrichtet. Nähere Informationen über den Nachweis finden sich auf go-maut.at (→ ASFINAG).
Bei nicht ordnungsgemäßer Entrichtung der fahrleistungsabhängigen Maut (GO-Maut) kommt es zur Aufforderung zur Zahlung einer Ersatzmaut durch die ASFINAG. Durch Bezahlung der Ersatzmaut kann ein sonst im Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 vorgesehenes Verwaltungsstrafverfahren vermieden werden, in dem Strafen in der Höhe zwischen 300 Euro und 3.000 Euro verhängt werden können.
Weitere Informationen zu Ersatzmaut und Verwaltungsstrafen finden sich ebenfalls auf go-maut.at (→ ASFINAG).
Weiterführende Links
- GO-Mautsystem (→ ASFINAG)
- CO2-Emissionsklassenrechner (→ ASFINAG)
- ASFINAG App (→ ASFINAG)
- Autobahnen- und Schnellstraßen-Finanzierungs-Aktiengesellschaft (→ ASFINAG)
Rechtsgrundlagen
- Bundesstraßen-Mautgesetz 2002 (BStMG)
- Mautordnung
- Mauttarifverordnung 2022
- Mautstreckenausnahmenverordnung 2010
Experteninformation
Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.
Zum Formular
Keine Angaben
Authentifizierung und Signatur
Keine Angaben
Rechtsbehelfe
Keine Angaben
Hilfs- und Problemlösungsdienste
Es sind keine Hilfs- und Problemlösungsdienste vorhanden.
Weitere Servicestellen
Für Anfragen oder Beschwerden im Bereich der österreichischen mautpflichtigen Autobahnen und Schnellstraßen steht das ASFINAG Service Center zur Verfügung:
ASFINAG Maut Service GmbH:
Telefon: 0800 400 12 400 (kostenlos aus Österreich und Deutschland)
Telefon: +43 95 51 266
Fax: +43 95 51 277
E-Mail: info@asfinag.at
Postanschrift: Alpenstraße 99, 5020 Salzburg, Österreich
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie