Kontrollgerät/Fahrtschreiber

Unternehmen, die Fahrzeuge mit Kontrollgeräten/Fahrtschreibern verwenden, müssen diese Geräte alle zwei Jahre in einer dafür ermächtigten Stelle überprüfen lassen. In der Regel wird diese Überprüfung mit der Begutachtung des Fahrzeuges zusammengelegt werden können.

Neben der Überprüfungspflicht haben Zulassungsbesitzerinnen/Zulassungsbesitzer von mit Kontrollgeräten/Fahrtschreibern ausgestatteten Fahrzeugen auch Dokumentations- und Aufbewahrungspflichten sowie die Pflicht, Schaublätter bzw. Daten auf Verlangen der Behörde zur Verfügung zu stellen.

Die sogenannte Unternehmenskarte ist erforderlich, damit die in einem digitalen Kontrollgerät gespeicherten Daten einem Unternehmen zugeordnet und heruntergeladen werden können. Unternehmenskarten können bei den Autofahrerclubs ARBÖ und ÖAMTC beantragt werden.

Letzte Aktualisierung: 30. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie