Straßenbenützung zu verkehrsfremden Zwecken – Bewilligung

Allgemeine Informationen

Wird eine Straße und ihr darüber befindlicher Luftraum, der für die Sicherheit des Straßenverkehrs in Betracht kommt, zu anderen Zwecken (z.B. gewerbliche Tätigkeiten, Werbung etc.) als den Straßenverkehr benutzt, so ist eine Bewilligung erforderlich.

Das gleiche gilt für Tätigkeiten, die geeignet sind, Menschenansammlungen auf der Straße herbeizuführen oder die Aufmerksamkeit der Lenkerinnen/der Lenker von Fahrzeugen zu beeinträchtigen. Eine Bewilligung ist weiters auch für das Aufstellen von Kraftfahrzeugen oder Anhängern ohne Kennzeichentafeln erforderlich.

Betroffene Unternehmen

Jedes Unternehmen, das eine der unter dem Punkt "Inhaltliche Beschreibung" angeführten Tätigkeiten ausüben möchte.

Voraussetzungen

Siehe Inhaltliche Beschreibung.

Fristen

Es sind keine besonderen Fristen zu beachten.

Zuständige Stelle

Wenn die Tätigkeit auf einer Gemeindestraße ausgeübt werden soll, die Gemeinde, sonst die Bezirksverwaltungsbehörde (Bezirkshauptmannschaft oder Magistrat).

Verfahrensablauf

Es ist kein besonderer Verfahrensablauf zu beachten, der Antrag ist formfrei.

Erforderliche Unterlagen

Es sind keine besonderen Unterlagen erforderlich.

Kosten

Die Gebühren und Abgaben sind je nach Behörde unterschiedlich geregelt.

Rechtsgrundlagen

§ 82 Straßenverkehrsordnung (StVO)

Experteninformation

Es steht keine Experteninformation zur Verfügung.

Zum Formular

Es steht kein Formular zur Verfügung.

Letzte Aktualisierung: 9. März 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie