Beschluss des Nationalrates: Betriebliches Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz u.a.
Die betriebliche Vorsorge wird durch ein kostengünstiges Standardprodukt zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) attraktiver gemacht, Kleinkonten werden automatisch zusammengeführt und die Verwaltungskosten im System werden gesenkt.
- Datum des Beschlusses des Nationalrates: 23. September 2026
- Inkrafttreten: 1. Jänner 2028
Ziele
- Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge
- Flexiblere Ausgestaltung des Zugriffs auf das in der Pensionskasse verwaltete Kapital
Inhalt
- Übertragung der Abfertigung in eine Lebensversicherung
- Schaffung eines Standardproduktes zur Übertragung von Vorsorgeansprüchen (SpÜV) im Pensionskassengesetz (PKG)
- Einführung eines Rechtsanspruchs im Betrieblichen Mitarbeiter- und Selbstständigenvorsorgegesetz (BMSVG) zur Übertragung von Anwartschaften in das SpÜV
- Schaffung einer Vorsorge-Veranlagungsgemeinschaft (VVG) im BMSVG und Erhöhung der Liegedauer
- Automatische Zusammenführung von beitragsfreien Konten
- Überarbeitung des Zugriffs auf den Barabfindungsbetrag
- Steuerrechtliche Begleitmaßnahmen im Einkommensteuergesetz und Versicherungssteuergesetz
Hauptgesichtspunkte
Mit der vorliegenden Novelle des BMSVG, des PKG, des Betriebspensionsgesetzes (BPG), des Einkommensteuergesetzes (EStG), des Landarbeitsgesetzes (LAG), des Pensionskassenvorsorgegesetzes (PKVG), des Versicherungssteuergesetzes (VersStG), des Bankwesengesetzes (BWG), des Einlagensicherungs- und Anlegerentschädigungsgesetzes (ESAEG) und des DORA-Vollzugsgesetzes (DORA-VG) werden diverse Änderungen im Bereich der betrieblichen Altersvorsorge (2. Säule) vorgenommen.
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Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz