Beschluss des Nationalrates: Wirtschaftliche Eigentümer Registergesetz 2027 u.a.
Es werden u.a. Maßnahmen zur Verhinderung der Nutzung des Finanzsystems für Zwecke der Geldwäsche oder der Terrorismusfinanzierung im Bereich des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer umgesetzt.
- Datum des Beschlusses des Nationalrates: 14. Oktober 2026
- Inkrafttreten: überwiegend 5. November 2026 und 10. Juli 2027
Ziele
- Verbesserung der Einsicht mit berechtigtem Interesse
- Erfüllung der internationalen Vorgaben der Empfehlungen 24 und 25 der Financial Action Task Force (FATF)
- Umsetzung des Rahmenwerks der 6. Geldwäscherichtlinie unter Beibehaltung bewährter nationaler Regelungen
- Ermöglichung der Nutzung der Ergebnisse des Abgleichs mit Sanktionslisten durch Verpflichtete
- Stärkung der Befugnisse der Registerbehörde
- Gewährleistung der Effizienz der verwaltungsbehördlichen Abläufe der Registerbehörde
Inhalt
- Automatisierte Eintragung von wirtschaftlichen Eigentümern
- Information in Auszügen über Situationen mit Sanktionsbezug
- Durchführung von Nachschauen im Auftrag der Registerbehörde durch das Amt für Betrugsbekämpfung (Finanzpolizei)
- Automatisationsunterstützte Ausstellung von Nachweisen bei Vorliegen eines berechtigten Interesses und von Entscheidungen
- Erhöhung der Transparenz durch die Berücksichtigung von zusätzlichen Inhalten in Auszügen
- Beschleunigung der Verfahren bei Anträgen auf Einsicht bei Vorliegen eines berechtigten Interesses
Hauptgesichtspunkte
Im Zuge der Umsetzung einer EU-Richtlinie werden folgende Maßnahmen und Verbesserungen im Bereich des Registers der wirtschaftlichen Eigentümer umgesetzt:
- Verbesserung der Einsicht mit berechtigtem Interesse: Das Verfahren erfüllt die Vorgaben der 6. Geldwäscherichtlinie und die in einer zukünftigen Durchführungsverordnung der Europäischen Kommission neu festgelegten europäischen Standards. Die Verfahrensdauer wird durch verbindliche Vorgaben verringert. Entscheidungen über die Gewährung der Einsicht mit berechtigtem Interesse erlangen europaweite Gültigkeit. Der Registerbehörde wird es ermöglicht, innerhalb der vorgegebenen Frist von zwölf Arbeitstagen entscheiden zu können.
- Erfüllung von Vorgaben der FATF: Die Empfehlungen 24 und 25 hinsichtlich der Transparenz des wirtschaftlichen Eigentums von juristischen Personen und Rechtsvereinbarungen werden vollinhaltlich umgesetzt, auch wenn dies bedeutet, dass über die Mindeststandards der 6. Geldwäscherichtlinie und Verordnung hinausgehende Vorschriften beibehalten oder erlassen werden müssen.
- Beibehaltung von bewährten Regelungen: Das österreichische Register der wirtschaftlichen Eigentümer ist weithin als internationales Best-Practice-Modell aufgrund effizienter Vernetzungen, Meldebefreiungen und einer besonders effektiven risikoorientierten Beaufsichtigung anerkannt. Dieser Standard wird auch nach der Umsetzung der 6. Geldwäscherichtlinie beibehalten. So werden nationale Vorschriften, die für die meldepflichtigen Unternehmen zu Erleichterungen führen, ebenso beibehalten wie bewährte Maßnahmen zur Gewährleistung der Datenqualität.
- Erhöhung der Transparenz hinsichtlich Treffern des Sanktionsabgleichs: Es wird ein effizientes System eingeführt, welches es der Registerbehörde ermöglicht, Sachverhalte zu identifizieren, in denen ein Rechtsträger, ein wirtschaftlicher Eigentümer, eine vertretungsbefugte Person, ein Eigentümer oder ein oberster Rechtsträger gezielten finanziellen Sanktionen unterliegt. Verpflichtete können diese Ergebnisse in bestimmtem Rahmen gegenüber Kundinnen/Kunden verwerten.
- Die Befugnisse der Registerbehörde werden ausgeweitet, damit Inspektionen vor Ort durchgeführt werden können. Zwecks Gewährleistung eines effizienten Verfahrensablaufs kann auf die Erfahrungen des Amtes für Betrugsbekämpfung (Finanzpolizei) zurückgegriffen werden.
Weiterführende Links
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Regierungsvorlage (→ Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Letzte Aktualisierung: 14. Oktober 2026
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen