Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz u.a.
Das BauID-System wird umstrukturiert, es werden gesetzliche Klarstellungen zur Schlechtwetterentschädigung getroffen und die Unterteilung des Anspruches auf Schlechtwetterentschädigung in eine Winter- und eine Sommerperiode entfällt.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 29. Juli 2026
- Inkrafttreten: überwiegend 1. August 2026
Hauptgesichtspunkte
Die Bekämpfung von Lohn- und Sozialdumping sowie von Sozialbetrug ist ein wesentlicher Inhalt dieser Novelle. Die Bekämpfung ist nur erfolgreich, wenn Kontrollen effizient durchgeführt werden können. Darauf zielt das BauID-System ab und unterstützt damit die Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) und andere Kontrollbehörden wie die Finanzpolizei und neuerdings die ÖGK. Zudem hat auch die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber bzw. die Generalunternehmerin/der Generalunternehmer durch dieses System selbst ein "Kontrollinstrument". Damit kann überprüft werden, ob die gesetzlichen Bestimmungen eingehalten werden. Mit der Karte werden Echtzeitabfragen bspw. bei der Sozialversicherung, beim AMS und in Bezug auf Entsendebestätigungen und Aufenthaltsgenehmigungen ermöglicht. Schließlich bringt das System Änderungen für die Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmer, die dem Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BUAG) unterliegen: sie können mittels BauID-Karte tagesaktuell Informationen über ihre Ansprüche und Anwartschaften bei der BUAK einsehen oder die bei der BUAK erfassten Beschäftigungszeiten prüfen.
Wesentliche Teile der Novelle sind der Umstrukturierung des BauID-Systems gewidmet und passen das bestehende IT-System weiter an die Bedürfnisse der Praxis, vor allem an die Bedürfnisse der Unternehmen, an. Mit den in der Novelle enthaltenen Digitalisierungsmaßnahmen erfolgt eine Entbürokratisierung und die Abwicklung papierloser Baustellen wird ermöglicht.
Die Umstrukturierung des BauID-Systems und damit das Betreiben des Systems durch die BUAK ermöglicht die Einbindung weiterer Schnittstellen zur öffentlichen Verwaltung und mehr Service durch wesentliche Erleichterungen, bspw. bei der Kartenausstellung. Die Nutzung des BauID-Systems durch weitere Kontrollorgane führt auch bei diesen zu einer Verwaltungsvereinfachung und dient der Koordinierung der Kontrollstellen untereinander und einer Effizienzsteigerung, insbesondere mit Blick auf eine bessere Planbarkeit der Kontrollen.
Schließlich entfällt im Bauarbeiter-Schlechtwetterentschädigungsgesetzt (BSchEG) die derzeit bestehende Unterteilung des Anspruches auf Schlechtwetterentschädigung in eine Winter- und eine Sommerperiode.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 66/2026 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Initiativantrag (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz