Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Mineralölsteuergesetz
Es wird u.a. ein Beitrag zur Verhinderung einer höheren Inflation geleistet.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 31. März 2026
- Inkrafttreten: 1. April 2026
Ziele
- Verhinderung einer höheren Inflation
- Verhinderung von außerordentlichen Einnahmen für den Staat bzw. außerordentlichen Gewinnen für Energieunternehmen in der aktuellen Krisensituation
Inhalt
Preisdämpfende Steuersenkungen
Hauptgesichtspunkte
Die weltpolitische Situation führte zu einem rasanten Anstieg der Ölpreise und in der Folge zu massiven Preissteigerungen von Treibstoffen. Mit Beschluss 45/9 vom 18. März 2026 nahm die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket an, mit dem sichergestellt werden soll, dass weder der Staat von außerordentlichen Einnahmen noch die Energieunternehmen von außerordentlichen Gewinnen in dieser Krisensituation profitieren.
Auf Basis einer Verordnungsermächtigung sind die Mehreinnahmen an Umsatzsteuer aus den gestiegenen Treibstoffpreisen für den vorangegangenen Monat vom Bundesminister für Finanzen zu ermitteln. In weiterer Folge sind die jeweils für ein Kalendermonat ermäßigten Mineralölsteuersätze für die gängigsten Treibstoffe (Benzin und Dieselöl) im Verordnungsweg zu veröffentlichen.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 12/2026 (→ RIS)
- Beschluss des Nationalrates (→ Parlamentsdirektion)
- Begutachtungsentwurf (→ Parlamentsdirektion)
Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen