Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: Mineralölsteuergesetz

Es wird u.a. ein Beitrag zur Verhinderung einer höheren Inflation geleistet.

  • Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 31. März 2026
  • Inkrafttreten: 1. April 2026

Ziele

  • Verhinderung einer höheren Inflation
  • Verhinderung von außerordentlichen Einnahmen für den Staat bzw. außerordentlichen Gewinnen für Energieunternehmen in der aktuellen Krisensituation

Inhalt

Preisdämpfende Steuersenkungen

Hauptgesichtspunkte

Die weltpolitische Situation führte zu einem rasanten Anstieg der Ölpreise und in der Folge zu massiven Preissteigerungen von Treibstoffen. Mit Beschluss 45/9 vom 18. März 2026 nahm die Bundesregierung ein Maßnahmenpaket an, mit dem sichergestellt werden soll, dass weder der Staat von außerordentlichen Einnahmen noch die Energieunternehmen von außerordentlichen Gewinnen in dieser Krisensituation profitieren.

Auf Basis einer Verordnungsermächtigung sind die Mehreinnahmen an Umsatzsteuer aus den gestiegenen Treibstoffpreisen für den vorangegangenen Monat vom Bundesminister für Finanzen zu ermitteln. In weiterer Folge sind die jeweils für ein Kalendermonat ermäßigten Mineralölsteuersätze für die gängigsten Treibstoffe (Benzin und Dieselöl) im Verordnungsweg zu veröffentlichen.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 31. März 2026

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Finanzen