Budgetmaßnahmengesetz 2026

Unter anderem soll auch im Jahr 2026 die Auszahlung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie ermöglicht werden.

  • Einlangen im Nationalrat: 19. Mai 2026
  • Geplantes Inkrafttreten: überwiegend am Tag nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt

Ziele

  • Förderung der Steuergerechtigkeit und Bekämpfung von Steuerbetrug 
  • Entlastung von Arbeitnehmerinnen/Arbeitnehmern sowie Verwaltungsvereinfachung
  • Vereinfachung der Preisauszeichnung bei Beherbergungsbetrieben
  • Änderung der Sanktionen bei Verstößen gegen die Preisauszeichnungsbestimmungen
  • Hintanhalten einer Überförderung bei der Abgeltung von Dienstreisen
  • Angleichung an das Einkommensteuerrecht
  • Vermeidung von zusätzlichem Verwaltungsaufwand
  • Kürzung der Ausgaben für die Arbeitsvergütung der Strafgefangenen

Inhalt

  • Nachschärfungen bei der Wegzugsbesteuerung 
  • Erweiterung der Auskünfte aus dem Kontenregister- und Konteneinschaugesetz (KontRegG) 
  • Ermöglichung der steuerfreien Mitarbeiterprämie
  • Klarstellung im Zusammenhang mit der Steuerfreiheit für Feiertagsarbeitsentgelte
  • Pauschalierung von Gebühren
  • Streichung der Verpflichtung zur Auszeichnung der Standardzimmerpreiskategorien im Eingangsbereich sowie Klarstellung zur Angabe von Tourismusabgaben
  • Erhöhung der Geldbußen für Verstöße gegen die Preisauszeichnungsbestimmungen
  • Einführung eines mehrstufigen Systems bei Verhängung der Strafen
  • Entfall des erhöhten Beförderungszuschusses gemäß § 7 Abs. 5 Reisegebührenvorschrift (RGV)
  • Absenkung des Jahresdeckels für Beförderungszuschüsse gemäß § 7 Abs. 6 RGV
  • Neufestsetzung der gesetzlichen Basisbeträge für die Arbeitsvergütung gemäß § 52 Abs. 1 Strafvollzugsgesetz (StVG)
  • Erhöhung der Schwelle für die Valorisierung der Arbeitsvergütung gemäß § 52 Abs. 2 StVG
     

Hauptgesichtspunkte

Die Wegzugsbesteuerung natürlicher Personen soll effektiver ausgestaltet werden, indem eine betragsabhängige, wiederkehrende Nachweispflicht eingeführt wird, deren Verletzung eine Festsetzung der Steuerschuld auslösen soll. Auch für vergangene Nichtfestsetzungsbeträge soll eine einmalige Nachweispflicht vorgesehen werden, um eine effizientere Vollziehung der Entstrickungsbesteuerung sicherzustellen. Im Zusammenhang mit der Steuerfreiheit des Feiertagsarbeitsentgelts soll eine Klarstellung erfolgen. Darüber hinaus soll auch im Jahr 2026 für Arbeitgeberinnen/Arbeitgeber die Auszahlung einer steuerfreien Mitarbeiterprämie ermöglicht werden.

Aufgrund der Änderungen im Bereich des Normverbrauchsabgabegesetzes im Zusammenhang mit der Berechnung und Abfuhr der Normverbrauchsabgabe (NoVA) durch eine Parteienvertreterin/einen Parteienvertreter soll mit 1. Juli 2026 eine entsprechende gesetzliche Anpassung des Umsatzsteuergesetzes hinsichtlich der Fahrzeugeinzelbesteuerung erfolgen.

Für die durch das Asyl- und Migrationspaket-Anpassungsgesetz (AMPAG) nunmehr gebührenpflichtigen Verfahren im Zusammenhang mit der Neuausstellung und Verlängerung von Aufenthaltstiteln nach dem Asylgesetz soll eine Pauschalgebühr geschaffen werden.

Dem Amt für Betrugsbekämpfung sollen Auskünfte aus dem Kontenregister gewährt sowie die Berechtigung zu Auskunftsverlangen an Kreditinstitute erteilt werden.

Um die Früherkennung von Scheinunternehmen zu erleichtern und deren Tätigkeitsumfang schneller aufdecken zu können, soll auch im Rahmen des Ermittlungsverfahrens nach dem Sozialbetrugsbekämpfungsgesetz eine Einsicht in das Kontenregister und nach Maßgabe des KontRegG auch eine Konteneinschau ermöglicht werden. Dabei soll zur Wahrung des Rechtsschutzes das Bundesfinanzgericht zur Überprüfung berufen werden und die Auskunftsberechtigung auf jene Sachverhalte beschränkt werden, bei denen bereits eine Verdachtsmitteilung an das betroffene Unternehmen erfolgt ist und die Aufforderung zur Herausgabe der Bankunterlagen erfolglos geblieben ist.

Weitere vorgeschlagene Änderungen betreffen die Valorisierung der Arbeitsvergütung für Strafgefangene, die Abgeltung von Reisekosten sowie im Bereich des Preisauszeichnungsgesetzes (PrAG) die Vereinfachung der Preisauszeichnung bei Beherbergungsbetrieben, die Erhöhung der Geldbußen für Verstöße und die Einführung eines dreistufigen Systems, wonach nach dem Prinzip "Beraten statt Strafen" zunächst ein Verbesserungsauftrag zu erteilen sein soll. Zudem soll eine praxistaugliche Adaptierung der Verpflichtung zur einheitlichen Auszeichnung der Bezugsgrößen innerhalb einer Betriebsstätte vorgenommen werden.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 19. Mai 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion