Neu am USP: Nachhaltigkeit
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Nachhaltigkeit oder nachhaltige Entwicklung betrifft uns alle. Um die Bedürfnisse der heutigen Generation(en) zu befriedigen, ohne die Gestaltungsmöglichkeiten zukünftiger Generationen einzuschränken, ist Umdenken und Planung vonseiten politischer Handlungsträgerinnen/politischer Handlungsträger gefragt.
Die Verantwortung für eine strukturelle Umgestaltung und Planbarkeit liegt bei der Politik. Damit die Umsetzung im eigenen Betrieb oder Unternehmen zeitgerecht und möglichst kostenschonend gelingt, müssen Unternehmerinnen/Unternehmer über (gesetzliche) Vorschriften informiert sein:
Mithilfe der neu geschaffenen Rubrik am USP sollen Unternehmerinnen/Unternehmer mit einem Klick überprüfen können, ob und inwieweit gesetzliche Vorschriften für deren Branche gelten (werden). Gegenwärtig gibt es innerhalb der Nachhaltigkeitsrubrik am USP Erläuterungen zur
- EU-Taxonomie-Verordnung (ein Klassifizierungssystem für nachhaltige Wirtschaftstätigkeiten),
- Nachhaltigkeitsberichterstattung (Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft), zum
- Corporate-Carbon-Footprint (CCF) (Daten, um die Auswirkungen eines Unternehmens auf Umwelt, Gesellschaft und Wirtschaft messen zu können),
- Product-Carbon-Footprint (PCF) (CO2-Bilanz eines Produkts),
- Österreichischen Umweltzeichen (Typ-I-Umweltgütesiegel nach der EN ISO 14024)
- Barrierefreiheitsgesetz (BaFG) (normiert gleichberechtigten Zugang zu Dienstleistungen und bestimmten Produkten) und zu
- freiwilligen europäischen und nationalen Nachhaltigkeitsinstrumenten.
Hinweis
Onlineratgeber zu Nachhaltigkeitsverpflichtungen wie jener der WKO können hilfreich sein. Achten Sie darauf, welcher Informationsstand angegeben wird und ob dieser ausreichend aktuell scheint!
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion