Product Carbon Footprint (PCF)

Der Product Carbon Footprint (PCF) bezeichnet den CO2-Fußabdruck eines einzelnen Produkts. Der PCF umfasst die Gesamtheit der Treibhausgasemissionen entlang der Wertschöpfungskette bzw. des Lebenszyklus des Produkts.

Durch die Berechnung des PCF über die einzelnen Phasen eines Lebenszyklus erhalten Unternehmen einen genauen Überblick über die Treibhausgasemissionen, die mit der Herstellung, Verwendung und Entsorgung eines Produkts verbunden sind.

Die Ermittlung des PCF erlaubt somit, Umweltauswirkungen von Produkten transparent darzulegen und gezielte Maßnahmen zur Reduktion der Treibhausgasemissionen zu ergreifen.

Grundsätzlich handelt es sich beim PCF um ein freiwilliges Instrument zur Bestimmung der klimarelevanten Auswirkungen eines Produkts. Unternehmen können umweltfreundlichere Produkte entwickeln, indem sie die Phasen mit hohem Emissionsausstoß identifizieren und gezielt verbessern. Somit ist das Thema "PCF" für alle produzierenden Unternehmen relevant. Die Vertrauenswürdigkeit wird durch eine Überprüfung durch unabhängige Dritte sichergestellt.

Große Unternehmen, die der gesetzlich vorgeschriebenen Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) unterliegen, sind teilweise verpflichtet, auch ihre Scope-3-Emissionen zu berichten – also die Emissionen aus der Lieferkette. Scope-3-Emissionen sind besonders relevant, da sie meist 60 bis 80 Prozent des gesamten CO2-Ausstoßes ausmachen und üblicherweise durch zugekaufte Produkte und Dienstleistungen entstehen. Daher sind auch kleine und mittlere Unternehmen, die häufig Geschäftsbeziehungen zu großen Unternehmen pflegen, zunehmend mit Anfragen zum CO2-Fußabdruck ihrer Produkte konfrontiert.

Zur PCF-Ermittlung ist eine systematische Erfassung aller produktbezogenen Emissionen erforderlich.

Hierfür müssen die Daten

  • aller Energie- und Materialinputs sowie
  • Prozessemissionen
    • im Herstellungsprozess selbst sowie
    • in den vorgelagerten (Rohstoffgewinnung, Transporte, Halbfertigprodukte) und
      nachgelagerten (Nutzung und Entsorgung bzw. Recycling/Reuse) Prozessschritten 

erfasst werden.

Die Kooperation mit der Lieferkette ist daher ein Schlüsselelement. Wenn lieferantenspezifische Daten nicht zur Verfügung stehen, muss auf Durchschnittswerte zurückgegriffen werden. Die erhobenen Daten müssen mit Treibhausgasfaktoren multipliziert und das Ergebnis auf das einzelne Produkt heruntergebrochen (allokiert) werden. Die Berechnung erfolgt im Regelfall nach anerkannten Standards (z.B. ISO 14067 oder GHG Protocol Product Standard).

Die PCF-Erhebungen erfolgen durch interne Nachhaltigkeits-, Umwelt- oder Produktverantwortliche, externe Umweltgutachterinnen/Umweltgutachter oder spezialisierte Beratungsunternehmen.

Die Kosten zur Ermittlung des PCF variieren je nach Komplexität des Produkts und Datenverfügbarkeit. Der Aufwand kann intern oder durch externe Dienstleister getragen werden. Zusätzlich können externe Prüfkosten für eine kritische Begutachtung, eine Verifizierung oder eine Validierung anfallen.

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Rechtsgrundlagen

Obwohl der PCF grundsätzlich eine freiwillige Umweltkennzahl ist, bedient sich die Europäische Kommission dieses Messinstruments für die Treibhausgaseffekte eines Produkts in verschiedenen Initiativen, wie beispielsweise im Digitalen Produktpass (DPP) im Rahmen der Ökodesign-Verordnung oder im Mechanismus zur Grenzausgleichsteuer auf Kohlenstoffemissionen (CBAM). Der PCF dient als Beleg von Umweltaussagen, als Produktvergleich für Konsumentinnen/Konsumenten oder als Basis für den freiwilligen oder verpflichtenden Zertifikatehandel.

Letzte Aktualisierung: 11. Juni 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft