Freiwillige europäische und nationale Nachhaltigkeitsinstrumente für Unternehmen

Die Transformation von Unternehmen hin zu nachhaltigeren und klimafreundlicheren Geschäftsmodellen ist ein zentrales Anliegen in Zeiten des Klimawandels und der globalen Umweltkrisen.

Neben verpflichtenden Regularien, wie der EU-Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD), können Unternehmen auch freiwillige europäische Instrumente anwenden:

  • Unternehmen können freiwillige Umweltmanagementsysteme wie EMAS und ISO 14001 einführen.
  • Unternehmen können freiwillige Nachhaltigkeitsberichte auf der Grundlage der VSME-Standards erstellen.

Zudem stehen Unternehmen auch nationale Initiativen, wie das Österreichische Umweltzeichen und der klimaaktiv Pakt, zur Verfügung, um ihr Engagement im Bereich der Nachhaltigkeit sichtbar zu machen.

Unternehmen können freiwillig Umweltmanagementsysteme einführen. Umweltmanagementsysteme dienen als Planungs-, Umsetzungs- und Kontrollinstrumente. Sie sollen Umweltauswirkungen stetig verbessern und die Einhaltung von umweltrechtlichen Maßnahmen im Unternehmen gewährleisten. Insbesondere folgende Instrumente stehen als Umweltmanagementsysteme zur Verfügung:

  • Eco Management and Audit Scheme (EMAS)
  • ISO 14001

EMAS ist das freiwillige Umweltmanagementsystem der EU. Die aktuelle Rechtsgrundlage für EMAS bildet die EU-Verordnung (EG) Nr. 1221/2009, auch EMAS III genannt.

EMAS unterstützt sowohl Unternehmen als auch andere Organisationen, die mithilfe eines standardisierten Umweltmanagementsystems (UMS) nachhaltiger wirtschaften möchten. In dem UMS sind eine kontinuierliche Verbesserung der Umweltleistung und eine Umweltberichterstattung verpflichtend vorgeschrieben.

Österreich gehört hinsichtlich der Beteiligung an EMAS mit insgesamt 283 Organisationen und 1.500 Standorten zu den führenden EU-Mitgliedstaaten. Nach den ebenfalls bevölkerungsreichen Mitgliedstaaten Italien und Spanien rangiert Österreich bei der absoluten Zahl registrierter Organisationen in Europa an der vierten Stelle (Stand: November 2024).

EMAS ist mittlerweile auch außerhalb der EU anwendbar ("EMAS-Global").

Die ISO 14001 gehört als internationale Norm zu den freiwilligen Vereinbarungen der Industrie. Dabei handelt es sich um einen internationalen Standard, der auf jede Branche angewandt werden kann. Die Zertifizierung wird von einer in Österreich oder einem anderen Mitgliedstaat akkreditierten Zertifizierungsstelle durchgeführt. Nach positiver Zertifizierung erhält der Betrieb ein Zertifikat über den Aufbau eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001.

Die Systemanforderungen an das Umweltmanagementsystem gemäß EMAS-Verordnung und ISO 14001 sind durch die vollständige Übernahme der Anforderungen der ISO 14001 in die EMAS-Verordnung vollkommen gleich. Somit deckt EMAS auch gleichzeitig die Erfüllung der ISO-Norm 14001 für Umweltmanagementsysteme vollständig ab. Dadurch können Organisationen (Unternehmen, Verwaltungseinrichtungen etc.) über ISO 14001 in EMAS "einsteigen" und sich nach der erfolgreichen Umsetzung eines Umweltmanagementsystems nach ISO 14001 in Richtung EMAS weiterentwickeln.

Ein Vorteil für EMAS-Betriebe ist unter anderem die über einen längeren Zeitraum dokumentierte Verbesserung ihrer Umweltleistungen. Das ermöglicht eine glaubwürdige Kommunikation an die Öffentlichkeit. Um die Verbesserungen zu dokumentieren, erstellt der EMAS-Betrieb einen Umweltbericht (Umwelterklärung). Staatlich zugelassene Umweltgutachterinnen/Umweltgutachter prüfen und bestätigen (validieren) die Umwelterklärung. Die Daten in der Umwelterklärung sind jährlich zu aktualisieren und erneut von einer Umweltgutachterin/einem Umweltgutachter freizugeben.

Nur Organisationen, welche die Anforderungen der EMAS-Verordnung erfüllen, werden in das EMAS-Organisationsverzeichnis aufgenommen. Dies ist ein öffentlich zugängliches offizielles Register (national und EU-weit), wodurch vollständige Transparenz bezüglich der EMAS-registrierten Betriebe und Organisationen herrscht. Die eingetragenen Organisationen sind berechtigt, das EU-weite EMAS-Logo zu führen und bestimmte Verwaltungsvereinfachungen gemäß Umweltmanagementgesetz in Anspruch zu nehmen (z.B. Konsolidierung und Zusammenführung aller Bescheide in einen zusammenfassenden Bescheid – "konsolidierter Genehmigungsbescheid").

Ob die Organisation alle Bedingungen der EMAS-Verordnung erfüllt, wird durch staatlich zugelassene, unabhängige Umweltgutachterinnen/Umweltgutachter aus Österreich oder einem anderen EU-Land nach harmonisierten Kriterien überprüft. Die Tätigkeiten der Umweltgutachterinnen/Umweltgutachter unterliegen strengen Kriterien betreffend deren Zulassung und Aufsicht.

Wie eine Umwelterklärung nach der EMAS-Verordnung aussehen muss, erfahren Sie auf der Seite des Umweltbundesamts.

Nach der positiven Begutachtung und Validierung der Umwelterklärung durch die Umweltgutachterin/den Umweltgutachter sucht die Organisation bei der nationalen Registrierungsstelle um Registrierung an.

Zuständige Stelle

Das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft ( BMLUK) ist:

  • Zulassungsstelle für Umweltgutachterinnen/Umweltgutachter
  • Dient als zuständige Stelle für die Registrierung von Organisationen, wobei sie sich für die Führung des Registers der Umweltbundesamt GmbH (Umweltbundesamt) bedient

Die Organisation leitet die Umwelterklärung an das Umweltbundesamt weiter und beantragt die Eintragung des Standortes oder der Organisation in das EMAS-Register.

Zum Formular

Das Umweltbundesamt bietet ein EMAS-Antragsformular an. Dieses Formular kann sowohl für das Ansuchen um Eintragung im EMAS-Register als auch für die Vorlage einer Umwelterklärung eines bereits registrierten Standorts/einer bereits registrierten Organisation verwendet werden:

EMAS-Antragsformular ( Umweltbundesamt)

Durch die bevorstehende nationale Umsetzung bestehender EU-Gesetzgebungen (z.B. Industrieemissionsrichtlinie 2024/1785 und Energieeffizienzrichtlinie 2023/1791) werden zusätzliche positive Impulse für EMAS erwartet, da durch diese Rechtsakte bei der Erfüllung bestimmter Kriterien Umweltmanagementsysteme verpflichtend vorgeschrieben werden. Dies könnte zu einer Erhöhung der Zahl der registrierten EMAS-Organisationen führen und damit den Beitrag der Unternehmen zur Transformation vergrößern.

Seit dem Jahr 1999 wird die jährliche Umweltmanagement-Konferenz (vormals EMAS-Konferenz) veranstaltet. Ein Höhepunkt der jährlichen Konferenz ist die Verleihung der Umweltmanagement-Preise, die für die besten Umwelterklärungen sowie für die besten Maßnahmen im Umwelt- und Klimaschutz vergeben werden. Aus den Einreichungen zum Umweltmanagement-Preis ist ersichtlich, dass die Qualität der eingereichten Umwelterklärungen einen hohen Standard erreicht hat. Somit kann der Preis als Gradmesser für die Entwicklung der Umweltberichterstattung in Österreich herangezogen werden.

Das zuständige Ministerium hat verschiedene Workshopreihen eingerichtet, um EMAS bekannter zu machen. In diesem Zusammenhang ist insbesondere der Erfahrungsaustausch für EMAS-Organisationen zu nennen. Der Erfahrungsaustausch wird jährlich an drei unterschiedlichen Standorten in Österreich mit unterschiedlichen Schwerpunktsetzungen durchgeführt.

Eine weitere wichtige Veranstaltungsreihe ist "EMAS gemeinsam umsetzen". Diese Veranstaltungsreihe ermöglicht durch die Beteiligung der regionalen Programme einen kostengünstigen Einstieg in EMAS.

VSME steht für Voluntary Sustainability Reporting Standard for non-listed SMEs (Freiwilliger Nachhaltigkeitsberichtsstandard für nicht börsennotierte KMU). Es ist ein Berichtstandard, der von der European Financial Reporting Advisory Group (EFRAG) entwickelt wurde, um nicht-börsennotierten kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) die Möglichkeit zu geben, ihre Nachhaltigkeitsleistungen zu dokumentieren und zu kommunizieren, auch wenn sie nicht direkt von der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) betroffen sind.

Der VSME-Standard ist nicht verpflichtend, sondern richtet sich an KMU, die ihre Nachhaltigkeitsbemühungen transparent machen möchten – beispielsweise im Rahmen der Kreditvergabe oder Auftragsanbahnung.

Der VSME-Standard kann KMU helfen, ihre Nachhaltigkeitsleistung zu verbessern, ihre Transparenz zu erhöhen, Wettbewerbsvorteile zu erzielen und Risiken besser zu managen. Konkret sollen die VSME die KMU dabei unterstützen,

  • freiwillige Nachhaltigkeitsberichte zu erstellen und
  • auf CSRD-bezogene Anfragen ihrer Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner angemessen zu reagieren.

  • Das Österreichische Umweltzeichen
  • klimaaktiv Pakt ( klimaaktiv)
    Der klimaaktiv Pakt wird von den zuständigen Bundesministerien für Klimaschutz, Energie und Mobilität finanziert und gesteuert. Er richtet sich an Großbetriebe, die ihre Treibhausgasemissionen bis zum Jahr 2030 um mindestens 50 Prozent reduzieren wollen.
    Paktunternehmen engagieren sich in den Bereichen Energiesparen, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, Mobilität, nachhaltige Rohstoffe und Bewusstseinsbildung. Es nehmen derzeit zwölf Großbetriebe aktiv am klimaaktiv Pakt teil.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 3. September 2025

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft