Arzneimittel – Qualitätsmängel und Produktdefekte

Allgemeine Informationen

Meldungen von Qualitätsmängeln und für die Arzneimittelsicherheit relevanten Beobachtungen und Daten werden vom Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen bewertet und gemäß den von ihnen ausgehenden Risiken in Gefahrenklassen eingeteilt. Im direkten Kontakt mit den Zulassungsinhaberinnen/Zulassungsinhabern und Herstellerinnen/Herstellern werden die beschriebenen Probleme, die zu dem Qualitätsmangel geführt haben, aufgeklärt und nötigenfalls das Produkt vom Markt genommen.

Risiko-Klassen

Klasse III-Mängel

  • Stellen kein Gesundheitsrisiko dar
  • Ein Rückruf des Arzneimittels kann trotzdem möglich sein
  • Bezeichnung auch als Produktdefekt

Klasse II-Mängel

  • Diese Mängel stellen eine Gesundheitsgefährdung dar, können Krankheit oder Fehlbehandlung verursachen
  • Dies ist die vielseitigste Mängelklasse: von geringen Abweichungen in der Spezifikation bis zu Qualitätsbeeinträchtigungen, die einen Rückruf oder Austausch erfordern

Klasse I-Mängel

  • Sind lebensbedrohend oder
  • stellen eine ernsthafte Gesundheitsgefährdung dar
  • Ein Rückruf ist unumgänglich

Betroffene Unternehmen

  • Zulassungsinhaberinnen/Zulassungsinhaber
  • Herstellerinnen/Hersteller von Arzneimitteln

Zuständige Stelle

Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (→ BASG)

Rechtsgrundlagen

Arzneimittelgesetz (AMG)

Experteninformation

Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (→ BASG)

Zum Formular

Qualitätsmangel-Meldungen

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz