Arzneimittel – Überwachung von Arzneimitteln

Allgemeine Informationen

Die Überwachung von Arzneimitteln erfolgt nach ihrer Zulassung. 

Systematische Arzneimittelsicherheit (Pharmakovigilanz) lässt Nutzen und Schaden abwägen und Vergleiche zwischen verschiedenen Behandlungen ziehen.

Zulassungsinhaberinnen/Zulassungsinhaber von Arzneispezialitäten, Inhaberinnen/Inhaber einer Registrierung für traditionelle pflanzliche Arzneispezialitäten, Angehörige der Gesundheitsberufe sowie Apothekerinnen/Apotheker, Arzneimittelgroßhändlerinnen/Arzneimittelgroßhändler und Drogistinnen/Drogisten sind verpflichtet, ihnen bekannt gewordene vermutete Nebenwirkungen an das Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen (BASG) zu melden.

Personen ohne Verpflichtung zur Meldung, insbesondere Patientinnen/Patienten, haben die Möglichkeit, vermutete Nebenwirkungen von Arzneimitteln dem BASG zu melden.

Für die Öffentlichkeit relevante Informationen aus dem Bereich der Pharmakovigilanz werden auf der Homepage des BASG veröffentlicht.

Betroffene Unternehmen

  • Zulassungsinhaberinnen/Zulassungsinhaber von Arzneispezialitäten
  • Inhaberinnen/Inhaber einer Registrierung für traditionelle pflanzliche Arzneispezialitäten
  • Angehörige der Gesundheitsberufe
  • Apothekerinnen/Apotheker
  • Arzneimittelgroßhändlerinnen/Arzneimittelgroßhändler
  • Drogistinnen/Drogisten

Zuständige Stelle

Bundesamt für Sicherheit im Gesundheitswesen ( BASG)

Zusätzliche Informationen

Informationen zur Nebenwirkungsmeldung ( BASG)

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 13. August 2026
Für den Inhalt verantwortlich:
  • USP-Redaktion
  • Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz