Handel

Aktuelle Informationen über Handel, Groß- und Einzelhandel, Produktsicherheit, Meldepflicht bei Rückrufen, Ankündigung eines Ausverkaufs etc.

Information für Einsteiger

Handel (oder Warenhandel) umfasst folgende wirtschaftliche Tätigkeiten:

  • Ankauf von Waren von verschiedenen Herstellerinnen/Herstellern bzw. Lieferantinnen/Lieferanten
  • Beförderung, Bevorratung und Zusammenführung der Waren zu einem Sortiment
  • Verkauf der Waren an Abnehmerinnen/Abnehmer

Dabei werden die Waren weder wesentlich verändert noch verarbeitet.

Je nachdem, ob die Abnehmerinnen/Abnehmer der Waren an gewerbliche oder nicht gewerbliche Kundinnen/Kunden verkaufen, wird zwischen Groß- und Einzelhandel unterschieden:

  • Großhandel liegt vor, wenn Marktteilnehmerinnen/Marktteilnehmer Waren von Herstellerinnen/Herstellern oder anderen Lieferantinnen/Lieferanten beschaffen und an
    • Wiederverkäuferinnen/Wiederverkäufer,
    • Weiterverarbeiterinnen/Weiterverarbeiter,
    • gewerbliche Verwenderinnen/gewerbliche Verwender oder
    • sonstige Institutionen

absetzen.

  • Einzelhandel liegt vor, wenn Handelsunternehmen die Waren verschiedener Herstellerinnen/Hersteller beschaffen, diese zu einem Sortiment zusammenfügen und an nicht gewerbliche Kundinnen/nicht gewerbliche Kunden (Verbraucherinnen/Verbraucher bzw. Letztverwenderinnen/Letztverwender) verkaufen.

Tipp

Die Klassifikationsdatenbank der Statistik Austria enthält Erläuterungen zur Klassifikation des Wirtschaftszweigs "Handel".

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion