Energielabel – Informationen für Händler
Allgemeine Informationen
Das EU-Energiezeichen für Produkte (Energielabel) klassifiziert Geräte nach ihrem Energieverbrauch und unterstützt somit Verbraucherinnen/Verbraucher seit mehr als 25 Jahren bei der Suche und Auswahl energieeffizienter Produkte. Dadurch schafft das Energielabel für Unternehmenn Anreize zur Herstellung von Produkten, die weniger Energie verbrauchen.
Produkte mit Energielabel müssen seit dem Jahr 2019 in der EU-Datenbank EPREL eingetragen werden, bevor sie auf den Markt kommen. Von der EU-Kommission wurde entsprechend den Bestimmungen der Energielabel-Verordnung eine online zugängliche Registrierungsdatenbank eingerichtet. Diese Datenbank besteht aus einem öffentlich zugänglichen Teil und einem nicht öffentlichen Konformitätsteil sowie einem Online-Zugangsportal für diese beiden Teile.
Mit den Energielabels wird die Energieeffizienz von Produkten anhand von Farbeinstufungen abgebildet:
- von Klasse A (dunkelgrün), den energieeffizientesten Produkten,
- bis hin zu Klasse G (rot), den ineffizientesten Produkten.
Pflichten für Händler
Händlerinnen/Händler müssen das durch die Lieferantinnen/Lieferanten bereitgestellte Etikett gut sichtbar ausstellen. Das gilt auch für den Online-Handel. Zudem müssen die Händlerinnen/Händler den Kundinnen/Kunden das Produktdatenblatt zur Verfügung stellen – auf Aufforderung auch in physischer Form (als Ausdruck) an der Verkaufsstelle.
Wenn eine Lieferantin/ein Lieferant kein korrekt gedrucktes Etikett mit dem Produkt geliefert hat, muss die Händlerin/der Händler das Etikett von der Lieferantin/dem Lieferanten anfordern.
Wenn eine Lieferantin/ein Lieferant kein Produktdatenblatt geliefert hat, kann die Händlerin/der Händler es von der Lieferantin/dem Lieferanten anfordern oder, falls die Händlerin/der Händler dies bevorzugt, das Produktdatenblatt aus der Produktdatenbank ausdrucken bzw. es zur elektronischen Anzeige herunterladen, sofern jene Funktion für das betreffende Produkt zur Verfügung steht.
Im Online-Handel müssen neben dem Preis in derselben Schriftgröße deutlich die folgenden Produktmerkmale angeben werden:
- Energieetikett oder
- Energieeffizienzklasse mit einem Pfeil, der als Link zum eigentlichen Energieetikett dient.
Händlerinnen/Händler müssen in visuell wahrnehmbarer Werbung oder in technischem Werbematerial für ein bestimmtes Modell auf die Energieeffizienzklasse des Produkts und das Spektrum der auf dem Etikett verfügbaren Effizienzklassen hinweisen. Das gilt auch dann, wenn in der Werbung kein Preis und kein Energieverbrauch genannt wird.
Weiterführende Links
- Pflichten der Lieferantinnen/Lieferanten im Rahmen der Energieverbrauchskennzeichnung
- Informationen zum Energielabel (→ EU)
- Kennzeichnungspflichtige Produktgruppen (→ EK)
- EPREL-Datenbank (→ EU)
- Ökodesign und Energielabel (→ WKO)
- Informationen zur Produktdatenbank EPREL (→ AEA)
- Topprodukte – Suche nach energieeffizienten Geräten (→ AEA)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion