Energieetikett (Energielabel) – Informationen für Händler
Das EU-Energiezeichen für Produkte klassifiziert Geräte nach ihrem Energieverbrauch und unterstützt somit Verbraucherinnen/Verbraucher seit mehr als 25 Jahren bei der Suche und Auswahl energieeffizienter Produkte. Für Unternehmen schafft das Energieetikett (auch: Energielabel) dadurch Anreize zur Herstellung von Produkten, die weniger Energie verbrauchen.
Die Händlerin/der Händler muss das ihr/ihm durch die Lieferantin/dem Lieferanten bereitgestellte Etikett sichtbar ausstellen und den Kundinnen/Kunden das Produktdatenblatt zur Verfügung stellen – auf Aufforderung auch in physischer Form an der Verkaufsstelle.
Falls eine Lieferantin/ein Lieferant kein korrekt gedrucktes Etikett mit dem Produkt geliefert hat, muss die Händlerin/der Händler das Etikett von der Lieferantin/dem Lieferanten anfordern. Falls eine Lieferantin/ein Lieferant kein Produktdatenblatt geliefert hat, kann die Händlerin/der Händler es von der Lieferantin/dem Lieferanten anfordern oder, falls die Händlerin/der Händler dies bevorzugt, das Produktdatenblatt aus der Produktdatenbank ausdrucken bzw. es zur elektronischen Anzeige herunterladen, sofern jene Funktion für das betreffende Produkt zur Verfügung steht.
Im Online-Handel müssen neben dem Preis in derselben Schriftgröße deutlich die folgenden Produktmerkmale angegeben werden:
- Energieetikett oder
- Energieeffizienzklasse mit einem Pfeil, der als Link zum eigentlichen Energieetikett dient.
Hinweis
Die Pfeile und Energieetiketten können mithilfe des Energielabel-Generators (→ EU)Englischer Text, der InDesign-Vorlagen(→ EU)Englischer Text oder auf EPREL (→ EU) erstellt werden.
Seit März 2021 werden im Energieverbrauchs-Kennzeichnungssystem anstelle der Stufen A+++ bis D für bestimmte Produktgruppen die Stufen A bis G verwendet. Geräte der Klasse A (grün) verbrauchen am wenigsten Energie, sind also am energieeffizientesten. Geräte der Klasse G (rot) verbrauchen die meiste Energie.
Dieses neue Kennzeichnungssystem gilt für die folgenden Produktgruppen:
- Kühl- und Gefriergeräte
- Geschirrspüler
- Waschmaschinen
- elektronische Displays einschließlich Fernsehgeräte
- Lampen und Leuchten
Für die ersten vier Produktgruppen müssen die Etiketten mit der neuen Skala bereits seit 1. März 2021 verwendet werden. Lampen und Leuchten müssen seit 1. September 2021 nach der neuen Skala gekennzeichnet sein, es gibt aber Übergangsregelungen für Lagerware.
Informationen zu den Pflichten der Lieferantinnen/Lieferanten im Rahmen der Energieverbrauchskennzeichnung finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.
Weiterführende Links
- label2020.at (→ AEA)
- label 2020.at – Informationen für Händlerinnen/Händler und Herstellerinnen/Hersteller (→ AEA)
- label 2020.at – E-Learning-Tool für Händlerinnen/Händler und Herstellerinnen/Hersteller (→ AEA)
- Energielabel neu (→ WKO)
- Energielabel (→ EU)
- EU-Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL-Datenbank) (→ EU)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion