Energieetikett (Energielabel) – Informationen für Händler

Das EU-Energiezeichen für Produkte klassifiziert Geräte nach ihrem Energieverbrauch und unterstützt somit Verbraucherinnen/Verbraucher seit mehr als 25 Jahren bei der Suche und Auswahl energieeffizienter Produkte. Dadurch schafft das Energieetikett (auch: Energielabel) für Unternehmenn Anreize zur Herstellung von Produkten, die weniger Energie verbrauchen.

Die Händlerin/der Händler muss das ihr/ihm durch die Lieferantin/den Lieferanten bereitgestellte Etikett sichtbar ausstellen und den Kundinnen/Kunden das Produktdatenblatt zur Verfügung stellen – auf Aufforderung auch in physischer Form an der Verkaufsstelle.

Wenn eine Lieferantin/ein Lieferant kein korrekt gedrucktes Etikett mit dem Produkt geliefert hat, muss die Händlerin/der Händler das Etikett von der Lieferantin/dem Lieferanten anfordern.

Wenn eine Lieferantin/ein Lieferant kein Produktdatenblatt geliefert hat, kann die Händlerin/der Händler es von der Lieferantin/dem Lieferanten anfordern oder, falls die Händlerin/der Händler dies bevorzugt, das Produktdatenblatt aus der Produktdatenbank ausdrucken bzw. es zur elektronischen Anzeige herunterladen, sofern jene Funktion für das betreffende Produkt zur Verfügung steht.

Im Online-Handel müssen in der Nähe des Produktpreises gut sichtbar und leserlich die folgenden Produktmerkmale angegeben werden:

  • Energieetikett oder
  • Energieeffizienzklasse mit einem Pfeil, der als Link zum eigentlichen Energieetikett dient.

Seit März 2021 werden im Energieverbrauchs-Kennzeichnungssystem anstelle der Stufen A+++ bis D für bestimmte Produktgruppen die Stufen A bis G verwendet. Geräte der Klasse A (grün) verbrauchen am wenigsten Energie, sind also am energieeffizientesten. Geräte der Klasse G (rot) verbrauchen die meiste Energie.

Dieses neue Kennzeichnungssystem gilt für die folgenden Produktgruppen:

  • Lampen und Leuchten
  • Heizgeräte
  • Kühl- und Gefriergeräte
  • Waschmaschinen und Wäschetrockner
  • Klimaanlagen und Ventilatoren
  • elektronische Displays (z.B. Fernsehgeräte)
  • Küchengeräte
  • Reifen

Informationen zu den Pflichten der Lieferantinnen/Lieferanten im Rahmen der Energieverbrauchskennzeichnung finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.

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Letzte Aktualisierung: 8. Februar 2024

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion