Energieetikett (Energielabel) – Pflichten der Lieferanten

Allgemeine Informationen

Lieferantinnen/Lieferanten müssen vor dem Inverkehrbringen eines Produkts in der EU insbesondere

Informationen zu den Pflichten der Händlerinnen/Händlern im Rahmen der Energieverbrauchskennzeichnung finden sich ebenfalls auf USP.gv.at.

Betroffene Unternehmen

Lieferantinnen/Lieferanten – das sind:

  • Herstellerinnen/Hersteller mit Sitz in der EU
  • Bevollmächtigte einer/eines außerhalb der EU ansässigen Herstellerin/Herstellers
  • Importeurinnen/Importeure, die ein Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringen

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass für das Produkt ein Energieetikett erforderlich ist.

Kennzeichnungspflichtige Produktgruppen sind:

  • Klimaanlagen und Ventilatoren
  • Haushaltskochgeräte
  • Haushaltsgeschirrspüler
  • Raumheizgeräte und Warmwasserbereiter
  • Lampen und Leuchten
  • Einzelraumheizgeräte
  • Haushaltskühl- und Haushaltsgefriergeräte
  • gewerbliche Kühlgeräte
  • Kühlgeräte mit Direktverkaufsfunktion
  • Festbrennstoffkessel
  • elektronische Displays einschließlich Fernsehgeräte
  • Wäschetrockner
  • Wohnraumlüftungsgeräte
  • Haushaltswaschmaschinen
  • Reifen

Zuständige Stelle

Lieferantinnen/Lieferanten müssen alle Produkte, für die ein Energieetikett erforderlich ist, in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL-Datenbank) ( EU)Englischer Text registrieren.

Kontakt bei technischen Problemen: ENER-EPREL-HELPDESK@ec.europa.eu
Kontakt bei Fragen zur EPREL-Politik: ENER-ENERGY-LABELLING@ec.europa.eu

Verfahrensablauf

Lieferantinnen/Lieferanten müssen alle Produkte, für die ein Energieetikett erforderlich ist, in der EPREL-Datenbank ( EU)Englischer Text registrieren, bevor sie auf dem europäischen Binnenmarkt verkauft werden können.

Vor der Registrierung des kennzeichnungspflichtigen Produkts muss ein EU-Login-Konto ( EU)Englischer Text sowie eine neue Zuliefererorganisation eingerichtet werden. Das EU-Login-Konto verschafft auch Zugang zu den EPREL-Leitlinien mit Informationen zum Registrierungsverfahren.

Erforderliche Unterlagen

Für die Registrierung des Produkts müssen u.a. folgende Informationen bereitgestellt werden:

  • Produktdatenblatt
  • technische Dokumentation
  • Konformitätserklärung

Zusätzliche Informationen

Verbraucherinnen/Verbraucher können durch Scannen des QR-Codes auf den neuen Energieetiketten auf die EPREL-Datenbank zugreifen. Die Datenbank bietet ihnen detaillierte Informationen über alle registrierten Produkte.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 18. Juli 2023

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion