Energieetikett (Energielabel) – Pflichten der Lieferanten
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Allgemeine Informationen
Das EU-Energiezeichen für Produkte (Energielabel) klassifiziert Geräte nach ihrem Energieverbrauch und unterstützt somit Verbraucherinnen/Verbraucher seit mehr als 25 Jahren bei der Suche und Auswahl energieeffizienter Produkte. Dadurch schafft das Energielabel für Unternehmenn Anreize zur Herstellung von Produkten, die weniger Energie verbrauchen.
Lieferantinnen/Lieferanten müssen vor dem Inverkehrbringen eines Produkts in der Europäischen Union (EU)
- alle Produkte, für die ein Energielabel erforderlich ist, in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL-Datenbank) registrieren und
- den Händlerinnen/Händler die Etiketten und das Produktdatenblatt kostenlos zur Verfügung stellen.
Von der EU-Kommission wurde entsprechend den Bestimmungen der Energielabel-Verordnung eine online zugängliche Registrierungsdatenbank eingerichtet. Diese EPREL-Datenbank besteht aus einem öffentlich zugänglichen Teil und einem nicht öffentlichen Konformitätsteil sowie einem Online-Zugangsportal für diese beiden Teile.
Mit den Energielabels wird die Energieeffizienz von Produkten anhand von Farbeinstufungen abgebildet:
- von Klasse A (dunkelgrün), den energieeffizientesten Produkten,
- bis hin zu Klasse G (rot), den ineffizientesten Produkten.
Betroffene Unternehmen
Lieferantinnen/Lieferanten – das sind:
- Herstellerinnen/Hersteller mit Sitz in der EU
- Bevollmächtigte einer/eines außerhalb der EU ansässigen Herstellerin/Herstellers
- Importeurinnen/Importeure, die ein Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringen
Voraussetzungen
Das Produkt muss kennzeichnungspflichtig sein.
Die → kennzeichnungspflichtigen Produktgruppen finden sich auf den Seiten der Europäischen Kommission (EK).
Zuständige Stelle
Die Registrierung erfolgt in der EPREL-Datenbank (→ EU).
Verfahrensablauf
Lieferantinnen/Lieferanten müssen alle kennzeichnungspflichtigen Produkte in der EPREL-Datenbank registrieren, bevor die Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt verkauft werden können.
Zuerst muss das Lieferunternehmen auf der EPREL-Website eine neue Zuliefererorganisation (= das Lieferunternehmen) einrichten. Dies schließt die Einrichtung eines EU-Login-Kontos ein. Das EU-Login-Konto verschafft auch Zugang zu den EPREL-Leitlinien mit Informationen zum Registrierungsverfahren.
Erforderliche Unterlagen
Für die Registrierung des Produkts müssen unter anderem folgende Informationen bereitgestellt werden:
- Produktdatenblatt
- technische Dokumentation
- Konformitätserklärung
Zusätzliche Informationen
- Pflichten der Händlerinnen/Händlern im Rahmen der Energieverbrauchskennzeichnung
- EPREL-Datenbank (→ EU)
- Informationen zum Energielabel (→ EU)
- Kennzeichnungspflichtige Produktgruppen (→ EK)
- Ökodesign und Energielabel (→ WKO)
- Informationen zur Produktdatenbank EPREL (→ AEA)
- Topprodukte – Suche nach energieeffizienten Geräten (→ AEA)
Rechtsgrundlagen
EU-Verordnung 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung (→ EU)
Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion