Energieetikett (Energielabel) – Pflichten der Lieferanten

Allgemeine Informationen

Das EU-Energiezeichen für Produkte (Energielabel) klassifiziert Geräte nach ihrem Energieverbrauch und unterstützt somit Verbraucherinnen/Verbraucher seit mehr als 25 Jahren bei der Suche und Auswahl energieeffizienter Produkte. Dadurch schafft das Energielabel für Unternehmenn Anreize zur Herstellung von Produkten, die weniger Energie verbrauchen.

Lieferantinnen/Lieferanten müssen vor dem Inverkehrbringen eines Produkts in der Europäischen Union (EU)

  • alle Produkte, für die ein Energielabel erforderlich ist, in der Europäischen Produktdatenbank für die Energieverbrauchskennzeichnung (EPREL-Datenbank) registrieren und
  • den Händlerinnen/Händler die Etiketten und das Produktdatenblatt kostenlos zur Verfügung stellen.

Von der EU-Kommission wurde entsprechend den Bestimmungen der Energielabel-Verordnung eine online zugängliche Registrierungsdatenbank eingerichtet. Diese EPREL-Datenbank besteht aus einem öffentlich zugänglichen Teil und einem nicht öffentlichen Konformitätsteil sowie einem Online-Zugangsportal für diese beiden Teile.

Mit den Energielabels wird die Energieeffizienz von Produkten anhand von Farbeinstufungen abgebildet:

  • von Klasse A (dunkelgrün), den energieeffizientesten Produkten,
  • bis hin zu Klasse G (rot), den ineffizientesten Produkten.

Betroffene Unternehmen

Lieferantinnen/Lieferanten – das sind:

  • Herstellerinnen/Hersteller mit Sitz in der EU
  • Bevollmächtigte einer/eines außerhalb der EU ansässigen Herstellerin/Herstellers
  • Importeurinnen/Importeure, die ein Produkt auf dem EU-Markt in Verkehr bringen

Voraussetzungen

Das Produkt muss kennzeichnungspflichtig sein.

Die → kennzeichnungspflichtigen Produktgruppen finden sich auf den Seiten der Europäischen Kommission (EK).

Zuständige Stelle

Die Registrierung erfolgt in der EPREL-Datenbank (→ EU).

Verfahrensablauf

Lieferantinnen/Lieferanten müssen alle kennzeichnungspflichtigen Produkte in der EPREL-Datenbank registrieren, bevor die Produkte auf dem europäischen Binnenmarkt verkauft werden können.

Zuerst muss das Lieferunternehmen auf der EPREL-Website eine neue Zuliefererorganisation (= das Lieferunternehmen) einrichten. Dies schließt die Einrichtung eines EU-Login-Kontos ein. Das EU-Login-Konto verschafft auch Zugang zu den EPREL-Leitlinien mit Informationen zum Registrierungsverfahren.

Erforderliche Unterlagen

Für die Registrierung des Produkts müssen unter anderem folgende Informationen bereitgestellt werden:

  • Produktdatenblatt
  • technische Dokumentation
  • Konformitätserklärung

Zusätzliche Informationen

Rechtsgrundlagen

EU-Verordnung 2017/1369 zur Festlegung eines Rahmens für die Energieverbrauchskennzeichnung (→ EU)

Letzte Aktualisierung: 10. September 2026

Für den Inhalt verantwortlich: USP-Redaktion