Unternehmensvertretungen über die ID Austria
Durch die Erweiterung der ID Austria um Unternehmensvertretungen können behördliche Anwendungen, die einen Login mittels ID Austria unterstützen, nicht nur von natürlichen Personen, sondern auch im Namen von Unternehmen genutzt werden.
Dieses Angebot steht ausschließlich behördlichen Service Providern zur Verfügung.
Ihr Nutzen als Verfahrenspartner
Vertretungsbefugnisse sind in der unternehmerischen Praxis oft deutlich spezifischer ausgestaltet, als es Registereinträge oder standardisierte Vollmachtsprofile abbilden. Digitale Verfahren benötigen nicht nur die allgemeine Information, dass eine Person vertretungsbefugt ist, sondern präzise Angaben dazu, was diese Person tun darf, etwa behördliche Schreiben entgegennehmen oder Förderungsanträge stellen.
Das USP bildet solche differenzierten Vollmachten bereits heute rechtssicher ab. Mit der neuen Funktion können Sie diese Informationen auch dann nutzen, wenn Ihre Anwendung ausschließlich die ID Austria zur Anmeldung verwendet:
- Sie konfigurieren Ihr Berechtigungskonzept eigenständig, ohne technisches Anbindungsprojekt mit dem USP.
- Ihre Anwendung erhält beim Login einen digitalen Nachweis, dass die angemeldete Person im Namen des Unternehmens handeln darf, auf Basis der im USP verwalteten Vollmachten.
- Unternehmen vergeben die Berechtigungen für vertretungsbefugte Personen im USP Vertretungsmanagement
- Ein zusätzlicher Login der vertretungsbefugten Person am USP ist für die Nutzung Ihrer Anwendung nicht erforderlich.
Funktionsweise
In der Service Provider Registrierungsanwendung der ID Austria (IDA-SPR) können Sie als Service Owner Unternehmensvertretungen für Ihre Anwendung aktivieren und ein anwendungsspezifisches Berechtigungskonzept abbilden und verwalten. Das gilt auch für bereits bestehende ID-Austria-Registrierungen, die nachträglich um Unternehmensvertretungen erweitert werden sollen.
Schritt 1: Unternehmensvertretungen aktivieren
Aktivieren Sie in der IDA-SPR für Ihre Anwendung die Funktion Unternehmensvertretungen. Damit legen Sie fest, dass Ihre Anwendung nicht nur von natürlichen Personen, sondern auch im Namen von Unternehmen genutzt werden kann. In der Liste der verfügbaren Vertretungsoptionen wählen Sie anschließend die Option für das Unternehmensserviceportal aus.
Schritt 2: Rechte definieren
Nach der Aktivierung definieren Sie die für Ihre Anwendung benötigten Rechte. Diese bilden das individuelle Berechtigungskonzept Ihrer Anwendung ab und legen fest, welche Aktionen darin durchgeführt werden dürfen. Je Recht vergeben Sie eine technische ID und einen Anzeigenamen. Derzeit werden maximal fünf Rechte je Service Provider unterstützt.
Optional können Sie je Recht einfache Voraussetzungen festlegen, etwa eine bestimmte Rechtsform oder das Vorhandensein eines Schlüssels im Unternehmensregister (URV). Nur Unternehmen, die diese Voraussetzungen erfüllen, können das Recht vergeben.
Schritt 3: Unternehmen vergeben Berechtigungen
Die von Ihnen definierten Rechte stehen anschließend im USP Vertretungsmanagement zur Verfügung. Unternehmen entscheiden dort selbständig, welche Personen welche Rechte für Ihre Anwendung erhalten, und vergeben entsprechende Vollmachten.
Schritt 4: Anmeldung in Vertretung
Personen, denen ein Unternehmen entsprechende Rechte zugewiesen hat, melden sich nun bei Ihrer Anwendung mittels ID Austria an und wählen dabei das zu vertretende Unternehmen aus. Ihre Anwendung erhält im Zuge der Anmeldung die zugewiesenen Rechte und kann der Person die entsprechenden Funktionen im Kontext des vertretenen Unternehmens bereitstellen. Eine Session am USP entsteht dabei nicht. Die ID Austria fungiert gegenüber Ihrer Anwendung als Identity Provider.
Beispiel
Sie betreiben eine Anwendung zur Abwicklung von Förderungen für Unternehmen. Ihre Benutzerinnen und Benutzer sollen sich mittels ID Austria im Namen ihres Unternehmens anmelden können, um Förderungen zu beantragen. Die tatsächliche Antragstellung soll jedoch nur von explizit berechtigten Personen durchgeführt werden können.
Sie aktivieren daher in der IDA-SPR Unternehmensvertretungen mit der Option Unternehmensserviceportal und tragen zwei Rechte ein:
- FRD_BEARBEITER als technische ID, "Förderungen bearbeiten" als Anzeigename
- FRD_ANTRAG als technische ID, "Förderungen beantragen" als Anzeigename
Das Unternehmen entscheidet selbständig, welche Personen welche Rechte für die konkrete Anwendung erhalten. Ihre Anwendung liest im Rahmen der Anmeldung via ID Austria die technische ID aus und zeigt der angemeldeten Person die entsprechenden Funktionen an.
Bereitgestellte Attribute
Bei aktivierten Unternehmensvertretungen kann die ID Austria Ihrer Anwendung die folgenden vertretungsrelevanten Attribute bereitstellen:
- Vertretungstyp
- OID des Vertretungstyp
- OID des Organwalter oder berufsmäßigen Parteienvertreters
- Organwalter oder Type des berufsmäßigen Parteienvertreters
- Type des vertretenen Unternehmens
- Stammzahl des vertretenen Unternehmens
- Name des vertretenen Unternehmens
Details zu den bereitgestellten Attributen finden Sie im Developer-Bereich auf id.austria.gv.at.
Unterschiede zur Single Sign-On Anbindung
Bei den Unternehmensvertretungen über die ID Austria handelt es sich nicht um eine Single Sign-On-Anbindung an das USP, sondern um eine Datenlieferung der USP-Vertretung in den ID-Austria-Login-Prozess. Im Vergleich zu einer direkten Anbindung Ihrer Anwendung in Mein USP mittels Single Sign-On bestehen folgende Einschränkungen:
- Es sind maximal fünf Rechte je Service Provider möglich. Komplexere Rollen- und Rechtestrukturen, wie sie bei einer SSO-Anbindung abgebildet werden können, werden nicht unterstützt.
- Es können keine weiteren unternehmensrelevanten Attribute (beispielsweise Adresse, ÖNACE, Dienstgebernummer, WT-Code oder andere Schlüssel) ausgeliefert werden.
- Andere Anmeldemöglichkeiten als die ID Austria werden nicht unterstützt.
- Die Anwendung wird nicht in der Serviceliste von Mein USP angezeigt. Ein nahtloser Wechsel zwischen verschiedenen Anwendungen ist nicht möglich.
- Das USP Service Center unterstützt Endbenutzerinnen und Endbenutzer bei Fragen zur Vergabe von Vollmachten im USP Vertretungsmanagement, nicht jedoch Service Owner bei der Konfiguration in der IDA-SPR.
Voraussetzungen
- Unternehmensvertretungen über das USP können nur für behördliche Service Provider aktiviert werden. Eine Öffnung für privatwirtschaftliche Service Provider ist derzeit nicht vorgesehen.
- Ihre Anwendung verfügt über eine Registrierung als Service Provider der ID Austria (IDA-SPR) oder eine solche wird neu angelegt.
- Unternehmen, die einer Person eine entsprechende Berechtigungen vergeben möchten, müssen für Mein USP registriert sein.
- Die Person des Unternehmens, die einer anderen Person eine entsprechende Berechtigungen vergeben möchte, benötigt ein Benutzerkonto mit dem Verfahrensrecht „USP Vertretungsmanagementadministrator“.
Versionierung und Anpassungen von Rechten
Beim Anlegen einer neuen Service-Provider-Version können alle Einstellungen und Rechte der derzeit aktiven Version übernommen werden. Sie können Rechte hinzufügen, den Anzeigenamen bestehender Rechte ändern (die technische ID kann nicht geändert werden) oder Rechte löschen.
Der Abgleich zwischen der derzeit aktiven und der neuen Version erfolgt im Rahmen der Aktivierung der neuen Version. Im Schritt „Entscheidung“ können Änderungen übernommen oder verworfen werden.
Hinzugefügte Rechte
Sind in der neuen Version weitere Rechte hinzugekommen, erscheinen diese im aufklappbaren Bereich „Hinzugefügte Rechte“. Mit der Aktion „Recht übernehmen“ wird das Recht in der neuen Version gespeichert. Andernfalls wird das Recht entfernt und die Version ohne dieses Recht aktiviert.
Gelöschte Rechte
Hier erscheinen Rechte, die in der derzeit aktiven, nicht aber in der neu zu aktivierenden Version vorhanden sind. Mit der Aktion „Recht endgültig löschen“ wird das Recht aus der Konfiguration entfernt. Unternehmen können danach keine neuen Vollmachten mit diesem Recht anlegen, alle bestehenden Vollmachten dieses Rechts werden für sämtliche Benutzerinnen und Benutzer unwiderruflich gelöscht. Alternativ kann das Recht beibehalten werden. In diesem Fall bleibt das Recht der derzeit aktiven Version unverändert auch in der neuen Version bestehen.