Informationsweiterverwendung

Aktuelle Informationen über Informationsweiterverwendung, data.gv.at, öffentliche Stellen, Rechtsschutz etc.

Information für Einsteiger

Öffentliche Stellen erfassen, erstellen, reproduzieren und verbreiten im Rahmen ihres öffentlichen Auftrages Daten und Informationen aus den verschiedensten Gebieten (z.B. Geschäftsleben, Geografie, Wetter, Patentwesen, Tourismus, Bildung, Wirtschaft, Soziales). Diese Informationen können Ausgangsmaterial für neue Produkte und Dienste sein.

Detaillierte Informationen zu Dokumenten, die von öffentlichen Stellen bereitgestellt werden, finden sich auf data.gv.at.

Das Informationsweiterverwendungsgesetz (IWG) soll die gleichen Grundbedingungen für alle an einer Weiterverwendung derartiger Daten Interessierten schaffen, ungerechtfertigte Markt- und Wettbewerbsverzerrungen beseitigen und den Marktteilnehmerinnen/Marktteilnehmern mehr Rechtssicherheit geben.

Achtung

Durch das IWG werden öffentliche Stellen grundsätzlich nicht verpflichtet, die Weiterverwendung ihrer Dokumente zu gestatten. Es regelt nur die Rahmenbedingungen, unter denen die Weiterverwendung zu geschehen hat.

Das IWG zielt auf die Zurverfügungstellung bereits erstellter, d.h. vorhandener Dokumente (zur Weiterverwendung) und nicht auf eine allgemeine Informationsbeschaffung ab.

Mit dem IWG wird die EU-Richtlinie 2003/98/EG ("Public Sector Information"-Richtlinie, kurz PSI-Richtlinie) auf Bundesebene umgesetzt. Diese Richtlinie hat zum Ziel, die unterschiedlichen nationalen Bestimmungen und Verfahren für die Weiterverwendung von Dokumenten des öffentlichen Sektors in allen Mitgliedstaaten auf ein Mindestniveau anzugleichen. Durch mehr Sicherheit für den Einzelnen und die Einzelne und gleiche Bedingungen für alle auf dem europäischen Markt sollen unionsweite Informationsdienstleistungen erleichtert und längerfristig der Binnenmarkt gestärkt werden.

Hinweis

Aufgrund der kompetenzrechtlichen Lage ist die PSI-Richtlinie in Österreich durch ein Bundesgesetz und neun Landesgesetze umzusetzen. Die Regelung des rechtlichen Rahmens für die Weiterverwendung der Dokumente öffentlicher Stellen im Landes- und Gemeindebereich fällt in die Gesetzgebung der Bundesländer.

Links zu den Landesgesetzen:

Das Informationsweiterverwendungsgesetz (auf Bundesebene) findet sich im Rechtsinformationssystem des Bundes ( RIS).

Weiterführende Links

European Data Portal

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft