Antragstellung

Anträge auf Weiterverwendung sind schriftlich bei der jeweiligen öffentlichen Stelle einzubringen. Das kann in jeder technischen Form, die die öffentliche Stelle empfangen kann (z.B. auf dem Postweg, per Fax, per E-Mail), geschehen.

Tipp

Erkundigen Sie sich vor der Antragstellung bei der jeweiligen öffentlichen Stelle, in welcher Form Sie Ihren Antrag stellen können.

Anträge, aus denen Inhalt, Umfang, Art und Zweck der Weiterverwendung nicht klar genug hervorgehen, müssen von der Antragstellerin/vom Antragsteller nach Aufforderung innerhalb von zwei Wochen schriftlich konkretisiert werden. Geschieht das nicht, gilt der Antrag als zurückgezogen.

Nähere Informationen zur Behandlung Ihres Antrags durch die öffentliche Stelle (verfügbare Formate, Entgelte, Fristen etc.) finden sich auf der Seite "Pflichten der öffentlichen Stellen".

Letzte Aktualisierung: 6. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft