Lizenzen
Um geistiges Eigentum nutzen zu dürfen, bedarf es einer Erlaubnis durch die Eigentümerin/den Eigentümer. Eine solche wird meist Lizenz genannt und kann verkauft, aber auch gratis vergeben werden. Mit einer Lizenz vergibt die/der Eigentümer/in gewisse Nutzungsrechte. Der Umfang dieser Nutzungsrechte ergibt sich aus der Lizenz.
Die Lizenz ist eine Erlaubnis der Inhaberin/des Inhabers eines gewerblichen Schutzrechts, dieses Schutzrecht ganz oder teilweise zu benutzen. Die Lizenz kann im vom Österreichischen Patentamt (→ ÖPA) geführten Register eingetragen werden.
Der Umfang der konkreten Nutzungsberechtigung, ob beschränkt oder unbeschränkt, ergibt sich aus dem Lizenzvertrag. Meistens beinhaltet dieser das Recht auf Verwendung, Herstellung und/oder Verkauf.
Die Lizenz kann
- beschränkt sein auf ein Land, auf eine Gruppe von Ländern oder die ganze Welt umfassen
- beschränkt sein auf bestimmte Marktsektoren oder Produkte
- ausschließlich oder nicht ausschließlich sein
- die Erlaubnis zur Erteilung einer weiteren Lizenz durch den/die Lizenznehmer/in an andere Personen beinhalten
Sie müssen Ihr Schutzrecht nicht selbst vermarkten. Eine Lizenzvergabe gibt Ihnen die Möglichkeit, Ihr Schutzrecht kommerziell zu nutzen, ohne dieses Recht zur Gänze zu verkaufen.
Rechtsgrundlagen
- USP-Redaktion
- Österreichisches Patentamt