Firmenbuch – Allgemeines

Allgemeines zum Firmenbuch

Das Firmenbuch (früher Handelsregister) ist ein öffentliches Verzeichnis, das von den Firmenbuchgerichten (den Landesgerichten (→ BMJ), in Wien dem Handelsgericht Wien (→ BMJ), in Graz dem Landesgericht für Zivilrechtssachen Graz (→ BMJ)) in einer Datenbank geführt wird. Es umfasst auch das früher gesondert geführte Genossenschaftsregister. Inhaber des Schutzrechts (gemäß Urheberrechtsgesetz) an der Datenbank ist der Bund.

Das Firmenbuch dient der Verzeichnung und Offenlegung von Tatsachen, die nach den unternehmensrechtlichen Vorschriften einzutragen sind. Hierunter fallen z.B. Eintragungen über die Einreichung des Jahresabschlusses, Änderungen bei den vertretungsberechtigten Personen oder Funktionen. Änderungen von im Firmenbuch eingetragenen Tatsachen müssen grundsätzlich unverzüglich bei Gericht angemeldet werden (Anmeldungspflicht).

In das Firmenbuch kann jede/jeder Einsicht nehmen und auch Auszüge anfordern (Firmenbuchabfrage). Zum schnellen und einfachen Recherchieren im Firmenbuch steht weiters die Firmeninformation im Internet zur Verfügung.

Hinweis

Das Bundesministerium für Justiz ermöglicht die elektronische Einbringung einer großen Zahl von Firmenbucheingaben. Damit wird die elektronische Übermittlung vereinfachter Anmeldungen im Firmenbuchverfahren gemäß § 11 Firmenbuchgesetz (FBG), die nicht der beglaubigten Form bedürfen und daher vom Unternehmen selbst eingebracht werden können, ermöglicht. Trotz der Bezeichnung "Anmeldungen" handelt es sich dabei um Änderungsmeldungen. Darunter fallen unter anderem Änderungen der Geschäftsanschrift, des Geschäftszweigs, der persönlichen Daten einer natürlichen Person oder einer inländischen/ausländischen juristischen Person. Weiters die Eintragung/Löschung der Gesellschafterinnen/Gesellschafter einer GmbH, der Stammeinlage oder auch die Eintragung oder Löschung einer Aufsichtsrätin/eines Aufsichtsrats. Für die Nutzung des Formulars Firmenbuch – Vereinfachte Anmeldung von Änderungen (→ BMJ) ist eine Authentifizierung mittels Handy-Signatur, ID Austria oder kartenbasierter Bürgerkarte erforderlich.

Das Firmenbuch besteht aus dem Hauptbuch und der Urkundensammlung. Im Hauptbuch sind die Firmenbucheintragungen (z.B. Firmenbuchnummer, Firma) enthalten. Die Urkundensammlung enthält alle Urkunden, die den Firmenbucheintragungen zugrunde liegen (z.B. Gesellschaftsverträge).

Mit Herbst 2005 haben alle Gerichte die Urkundensammlung auf eine elektronische Datenbank umgestellt.

Im Firmenbuch werden folgende Rechtsträger eingetragen:

Jedem Rechtsträger wird im Firmenbuch eine Nummer (die Firmenbuchnummer) zugewiesen, die aus maximal sechs Ziffern und einem Prüfbuchstaben besteht.

Seit dem In-Kraft-Treten des neuen Unternehmensgesetzbuches am 1. Jänner 2007 sind nur mehr folgende Formen von Personengesellschaften vorgesehen:

Offene Erwerbsgesellschaften (OEG) und Kommanditerwerbsgesellschaften (KEG) können seit dem 1. Jänner 2007 nicht mehr gegründet werden und sind als Offene Gesellschaft (OG) oder Kommanditgesellschaft (KG) zu führen. Nähere Informationen dazu finden Sie im Kapitel "Unternehmensgründung".

Seit 1. Jänner 2007 sind Unternehmerinnen/Unternehmer, die im Firmenbuch eingetragen sind, gemäß § 14 Unternehmensgesetzbuch (UGB) dazu verpflichtet, auf allen Geschäftsbriefen und Bestellscheinen (dies gilt auch für geschäftliche E-Mails) sowie auf ihrer Website folgende Angaben zu machen:

  • Firma
  • Rechtsform des Unternehmens
  • Sitz des Unternehmens
  • Firmenbuchnummer des Unternehmens
  • zuständiges Firmenbuchgericht
  • Gegebenenfalls den Hinweis, dass sich das Unternehmen in Liquidation befindet
  • bei Genossenschaften: die Art ihrer Haftung

Offene Gesellschaften und Kommanditgesellschaften ohne natürliche Personen als unbeschränkt haftende Gesellschafterinnen/Gesellschafter müssen diese Angaben auch über die unbeschränkt haftenden Gesellschafterinnen/Gesellschafter machen.

Ein Verstoß gegen die Offenlegungspflicht ist mit einer Zwangsstrafe bedroht.

Hinweis

Seit 1. August 2011 müssen börsennotierte Aktiengesellschaften und Europäische Gesellschaften die Adresse ihrer Internetseite im Firmenbuch eintragen lassen. Auch der Umstand der Börsennotierung muss eingetragen werden.

Unternehmensinformationen im Europäischen Justizportal

Seit 2017 müssen die EU-Mitgliedstaaten bestimmte Unternehmensinformationen (Name, Rechtsform, Sitz, Registerstaat und Eintragungsnummer) über die in ihrem Unternehmensregister eingetragenen Kapitalgesellschaften kostenlos zugänglich machen.

Mit der Funktion "Unternehmenssuche" des Europäischen Justizportals kann nach Informationen aus nationalen Unternehmensregistern gesucht und auf diese Informationen zugegriffen werden. Diese sind:

Belgien Irland Niederlande Spanien    
Bulgarien Italien Norwegen Tschechische Republik
Dänemark Kroatien Österreich Ungarn
Deutschland Lettland Polen Zypern
Estland Liechtenstein Portugal  
Finnland Litauen Rumänien     
Frankreich Luxemburg Schweden     
Griechenland Malta Slowakei  

European Business Register

Das European Business Register (EBR) ist ein europäisches Projekt, das jetzt von der " European Economic Interest Group" (Europäische wirtschaftliche Interessensvereinigung) mit Sitz in Brüssel verwaltet wird. Mitglieder dieses Unternehmens sind nationale Betreiberinnen/Betreiber, die entweder selbst das Handelsregister führen oder die in Partnerschaft mit der für das Handelsregister verantwortlichen Stelle die Daten anbieten.

Die Handelsregister aus folgenden Ländern sind derzeit im European Business Register eingebunden:

Deutschland Gibraltar Lettland Mazedonien
Estland Guernsey Litauen Österreich
Finnland Italien Luxemburg Slowenien
Frankreich Jersey Malta Spanien
Mit dem Europäischen Firmenbuch kann auf die im EBR eingebundenen nationalen Firmenbücher online zugegriffen werden. Alle Betreiberinnen/Betreiber stellen generell einen EBR-Standardauszug zur Verfügung, der folgende Informationen enthält:
Firmenbuchnummer zuständige Behörde Währung/Währungseinheit
Anschrift Rechtsform (Originaltext) Kapital
Land Geschäftszweig (NACE) Jahresabschluss (Datum)
Telefon Status  
Eintagungsdatum Geschäftszweig (Originaltext)  

Neben dem EBR-Standardauszug können allenfalls weitere Detailinformationen (z.B. standardisierte Firmen-, Personen- und Bilanzauszüge) online abgerufen werden, doch sind diese von Land zu Land unterschiedlich.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Letzte Aktualisierung: 1. Januar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: Bundesministerium für Justiz